Entspricht die elektrische Anlage den Anforderungen?

Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

Müssen elektrische Anlagen geprüft werden, die wegen ihrer Größe und festen Installation nicht bewegt werden können, stellt dies Unternehmen vor Herausforderungen. Anders als bei einem Kabel, einem handlichen Elektrowerkzeug oder anderen ortsveränderlichen Betriebsmitteln fällt die Prüfung wesentlich komplexer aus. Die gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der Anlagenprüfung sind in den DIN VDE Normen und den DGUV Informationen beschrieben.
Bild: Megger GmbH

Was wird geprüft?

Gemäß Paragraph 2 der DGUV V3 sind elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift „alle Gegenstände; die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.“ Dabei unterscheidet die Vorschrift nach:

  • ortsveränderlichen, elektrischen Betriebsmitteln,
  • ortsfesten, elektrischen Betriebsmitteln
  • und elektrischen Anlagen.

Als typische Beispiele für Betriebsmittel in elektrischen Anlagen gelten Steckdosen, Leuchten, Leitungen, FI-Schalter, Sicherungskästen oder Verteilungen. Alle Betriebsmittel sind gemäß der DIN VDE separat zu prüfen. Diese Einzelprüfung setzt sich aus den drei Schritten Besichtigen, Messen und Erproben zusammen.

Bild: Megger GmbH

Wie verläuft die Prüfung?

Die Besichtigung der elektrischen Anlage erfordert die Sinne der Elektrofachkraft: Sehen, Riechen und unter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen auch Fühlen. Zur Standardausrüstung bei der Sichtprüfung leisten Wärmebildkameras einen Beitrag. Die Sichtprüfung bestätigt die richtige Auswahl und das ordnungsgemäße Errichten bzw. den Zustand der elektrischen Betriebsmittel. Die Erprobung – eine Funktionsprüfung – deckt gegebenenfalls Probleme auf, die durch das Besichtigen nicht festgestellt werden können. Sie gilt als Nachweis über die ordnungsgemäße Funktion der elektrischen Anlage. Zu typischen Funktionsprüfungen gehören z.B.:

  • Erprobung von Isolationsüberwachungsgeräten (IT-Netz)
  • Erprobung von RCD- bzw. FI-Schutzeinrichtungen (Prüftaste)
  • Erprobung von Schutzgeräten (Schutz- und Not-Aus Schalter/Relais etc.)
  • Erprobung von Melde und Anzeigeeinrichtungen (Melde und Warnleuchten)

Mittels geeigneter Messgeräte lassen sich schließlich Werte ablesen, die durch eine Besichtigung oder Erprobung nicht ermittelt werden können. Die Messgeräte müssen dabei den einzelnen Teilen der DIN VDE 0413 (Elektrische Sicherheit in Niederspannungsnetzen bis AC 1.000V und DC 1500V – Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen) entsprechen.

Wer führt die Prüfung durch?

Die DIN VDE 0105 – 100 führt sinngemäß folgende Punkte als Ziel der Prüfung auf:

  • Sicherheit von Personen und Nutztieren vor den Auswirkungen des elektrischen Schlags sowie Verbrennungen
  • Schutz gegen Eigentumsschäden aufgrund von Brand und Wärmewirkungen
  • Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage
  • Einhaltung der Normen in Bezug auf Abweichungen und Anlagenfehler

Aufgrund dieser Anforderungen ist es zwingend notwendig, die Prüfung der elektrischen Anlage von einer Elektrofachkraft durchführen zu lassen. Hierzu sind aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen nebst der fachlichen Ausbildung erforderlich.

Der Installationstester ­Megger MFT-X1
Der Installationstester ­Megger MFT-X1Bild: Megger GmbH

Welche Messungen sind durchzuführen?

Die Norm gibt folgende Messungen vor:

  • Messungen der Durchgängigkeit von Leitern und Schutzleitern (z.B. niederohmige Schutzleiterverbindungen)
  • Messungen von Isolationswiderständen der elektrischen Anlage (z.B. hochohmige, unbeschadete Leitungsisolationswiderstände)
  • Messungen zum Nachweis des Schutzes durch SELV, PELV oder durch Schutztrennung (z.B. Widerstandswerte)
  • Messung von Widerständen bzw. Impedanzen von isolierenden Fußböden und Wänden (z.B. Widerstandswerte)
  • Messungen zum Nachweis des Schutzes durch automatische Abschaltung der Stromversorgung in Abhängigkeit der Netzform (z.B. Schleifenimpedanz, Erdungswiderstände und Auslöseströme und -zeiten von RCDs)
  • Messungen zum Nachweis des zusätzlichen Schutzes (z.B. Auslöseströme und -zeiten von RCDs)
  • Messungen der Spannungspolarität (z.B. Spannungsmessungen)
  • Messungen der Phasenfolge von Außenleitern (z.B. Drehfeldmessungen)
  • Bestimmung des Spannungsfalls (z.B. Messung von Schleifenimpedanzen)

Der Prüfer darf nur kalibrierte Messgeräte einsetzen. Diese müssen dabei die Anforderungen der DIN VDE 0413 (Elektrische Sicherheit in Niederspannungsnetzen bis AC 1000V und DC 1500V – Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen) erfüllen.

Wie wird die Messung dokumentiert?

Zu jeder Messung wird ein Prüfprotokoll erstellt. Dies gilt bei der Erstprüfung, vor der Inbetriebnahme bei Anlagenerweiterungen und bei den wiederkehrenden Prüfungen. Das Prüfprotokoll muss klar ersichtlich über die Zuordnung der Stromkreise mit den dazugehörigen Schutzeinrichtungen und den entsprechenden Messwerten informieren. Als nützlich erweist sich an dieser Stelle der professionelle Installationstester MFT-X1 von Megger, der Messergebnisse direkt vom Gerät via Bluetooth in die umfangreiche Protokollier-Software Certsuite übertragen und in ein Prüfprotokoll übernehmen kann.

Fazit

Um die Übereinstimmung der elektrischen Anlage mit den Normen der Reihe DIN VDE 0 100 zu bestätigen, sind normativ sowohl eine Erstprüfung als auch wiederkehrende Prüfungen gefordert. Der eingesetzte Prüfer muss über ausreichende Erfahrungen verfügen, um diese Prüfungen durchführen zu können. Er vollzieht bei jeder Prüfung die Schritte Sichtkontrolle, Erprobung und Messung und führt die Ergebnisse schließlich in Messberichte und Protokolle über.

Autor | Christian Goeser, Application Specialist, Megger GmbH

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