Glasfaser im Gebäude zukunftssicher verlegen

Der Glasfaser-Gebäudeverteiler (Gf-GV) schließt alle Fasern zu den Wohn- und Geschäftseinheiten (WE/GE) im Gebäude ab. Glasfaser-Sammelpunkte (Gf-SP) dienen zur Verteilung hochfasriger Kabel, um die einzelnen Wohn- und Geschäftseinheiten (WE/GE) mit den benötigten Fasern anzubinden. Der GF-SP dient auch zur Anbindung von Nebengebäuden und der Verteilung der Fasern in diesen. Der Glasfaser-Teilnehmerabschluss (Gf-TA) dient zum Abschluss der Glasfasern in der Wohn- und Geschäftseinheiten (WE/GE), dort kann der Kunde seine Endgeräte anschließen.
Der Glasfaser-Gebäudeverteiler (Gf-GV) schließt alle Fasern zu den Wohn- und Geschäftseinheiten (WE/GE) im Gebäude ab. Glasfaser-Sammelpunkte (Gf-SP) dienen zur Verteilung hochfasriger Kabel, um die einzelnen Wohn- und Geschäftseinheiten (WE/GE) mit den benötigten Fasern anzubinden. Der GF-SP dient auch zur Anbindung von Nebengebäuden und der Verteilung der Fasern in diesen. Der Glasfaser-Teilnehmerabschluss (Gf-TA) dient zum Abschluss der Glasfasern in der Wohn- und Geschäftseinheiten (WE/GE), dort kann der Kunde seine Endgeräte anschließen.Bild: 1&1 Versatel GmbH

Die Verantwortung für die Glasfaserverkabelung im Gebäude liegt in erster Linie bei den Eigentümern. Sie entscheiden über die Ausgestaltung der Gebäudeinfrastruktur und beauftragen in der Regel das Elektrohandwerk mit Planung und Umsetzung. Genau hier beginnt jedoch häufig das Problem: Wird eine Hausverkabelung nur für einen einzigen Telekommunikationsanbieter ausgelegt, schränkt dies die Wahlfreiheit der Gebäudenutzenden ein. Die Folgen sind fehlender Wettbewerb, eingeschränkte Produktvielfalt und langfristige Abhängigkeiten. Wie groß der Bedarf nach echter Anbieterwahl tatsächlich ist, zeigt eine aktuelle YouGov-Studie, die sich auf Unternehmen fokussiert: 83 Prozent der befragten Firmen aus unterschiedlichen Branchen in Deutschland bewerten eine Auswahl verschiedener Telekommunikationsanbieter als wichtig oder sehr wichtig. Gleichzeitig verfügen jedoch nur 31 Prozent über eine Inhausverkabelung mit Glasfaser. Die Infrastruktur hinkt den Erwartungen hinterher. Doch vor allem bei Gewerbeeinheiten sind leistungsfähige und anbieterneutrale Glasfaserinfrastrukturen längst kein Komfort mehr, sondern eine zentrale Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und digitale Geschäftsmodelle.

Der Abschlusspunkt Linientechnik (APL) als Übergang zwischen Netzebene 3 und Netzebene 4: Hier endet das ankommende Außenkabel des Glasfasernetzes. Vom APL aus wird das Signal weiter in den Glasfasergebäudeverteiler (Gf-GV) geführt. Beide Netzbereiche - das vorgelagerte Netz des Netzbetreibers und die interne Gebäudeverkabelung - sind dabei voneinander getrennt.
Der Abschlusspunkt Linientechnik (APL) als Übergang zwischen Netzebene 3 und Netzebene 4: Hier endet das ankommende Außenkabel des Glasfasernetzes. Vom APL aus wird das Signal weiter in den Glasfasergebäudeverteiler (Gf-GV) geführt. Beide Netzbereiche – das vorgelagerte Netz des Netzbetreibers und die interne Gebäudeverkabelung – sind dabei voneinander getrennt.Bild: 1&1 Versatel GmbH

Vier Fasern als Zukunftsstandard

Bei der Planung der Glasfaser-Inhausverkabelung entscheidet sich, ob Mietende und Eigentümer zwischen verschiedenen Internetanbietern wählen können und damit ein Gebäude langfristig wettbewerbsfähig bleibt. Die zentrale Empfehlung lautet, mindestens vier Glasfasern pro Gewerbeeinheit zu verlegen. Je nach Anschlussart reichen ein bis zwei Fasern zwar technisch aus, doch für echte Anbieterwahlfreiheit braucht es mehr. Im aktuellen Referentenentwurf für das TKG-Änderungsgesetz zeichnet sich ebenfalls ab, dass das Vier-Fasern-Modell für gebäudeinterne Glasfaserinfrastrukturen regulatorisch vorgeschrieben wird. Die technische Umsetzung erfolgt über einen offenen Glasfasergebäudeverteiler (Gf-GV), der bewusst vom Glasfaserabschlusspunkt (Gf-APL) des Netzbetreibers getrennt wird. Diese Trennung in separaten Gehäusen schafft die Voraussetzung für diskriminierungsfreien Zugang: Verschiedene Netzbetreiber können über Patchkabel ihre Dienste anschließen, ohne dass bauliche Eingriffe nötig sind. Zusätzlich fungiert der Patchpunkt auch als Wartungsschnittstelle: Er kann im Störungsfall leicht geöffnet werden und ermöglicht Messungen zur gezielten Fehleranalyse.

Glasfaser-Gebäudeverteiler (Gf-GV)
Glasfaser-Gebäudeverteiler (Gf-GV)Bild: 1&1 Versatel GmbH

Glasfaser-Teilnehmeranschluss: noch zu selten umgesetzt

Beim Glasfaser-Teilnehmeranschluss wird das Glasfaserkabel durchgehend vom zentralen Verteiler im Gebäude bis zur Anschlussdose in der Gewerbeeinheit verlegt. Dadurch entsteht ein fest installierter Glasfaserübergabepunkt, der sicher vor Beschädigungen geschützt ist und eine zuverlässige Verbindung für Router oder andere Endgeräte bietet. Zwei Verlegestrukturen haben sich etabliert: Die Sternstruktur mit durchgängigen vierfaserigen Kabeln eignet sich besonders für Neubauten mit vorhandenen Leerrohren. Hier wird jede Nutzungseinheit direkt vom Gebäudeverteiler aus angefahren – ohne Spleiße und damit mit geringstmöglicher Dämpfung. Bei komplexeren Gebäudegeometrien oder im Bestand kommen Glasfasersammelpunkte (Gf-SP) zum Einsatz. Diese bündeln vierfaserige Kabel auf hochfaserige Stammkabel, werden kompakt durch das Gebäude geführt und reduzieren so die Anzahl der Durchbrüche. Für die Verlegung schreibt die DIN18015-1 Leerrohre mit mindestens 25mm Außendurchmesser vor. Bei reinen Glasfaserinstallationen haben sich auch Mikrorohre (7/4mm) bewährt, in die das Glasfaserkabel eingeblasen wird. Der maximale Füllfaktor sollte nicht überschritten werden, um spätere Erweiterungen zu ermöglichen.

VDE0800-730: Neue Leitlinie vereinfacht die Installation

Die im Februar eingeführte VDE-Leitlinie 0800-730 schafft erstmals einheitliche technische Standards für die Glasfaserinstallation in Gebäuden. Die wesentliche Neuerung betrifft den Brandschutz: Glasfaserkabel werden nicht mehr wie elektrische Leitungen mit intrinsischer Brandgefahr behandelt. In der aktualisierten Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) ist vorgesehen, dass Glasfasern mit entsprechender Gebäudeklassifikation in Metallkanälen oder als Klebefasern auch in Fluchtwegen verlegt werden dürfen. Gleichzeitig unterliegen die heute im Gebäude eingesetzten Glasfaserkabel bereits hohen Anforderungen aus der Bauproduktenverordnung: Sie müssen halogenfrei, raucharm und selbstverlöschend ausgeführt sein. Diese Klarstellung würde eine wesentliche Hürde im Bestandsbau beseitigen: Aufwendige Brandschutzmaßnahmen, die früher für Glasfaserleitungen gefordert wurden, entfallen dann in vielen Fällen. Das macht Installationen schneller, kostengünstiger und schafft mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Glasfaser-Teilnehmerabschluss (Gf-TA)
Glasfaser-Teilnehmerabschluss (Gf-TA)Bild: 1&1 Versatel GmbH

Das Elektrohandwerk als unabhängiger Beratungspartner

Das Elektrohandwerk übernimmt bei der Gebäudeverkabelung eine Schlüsselrolle, nicht nur als ausführendes Gewerk, sondern auch als neutraler Berater für Gebäudeeigentümer. Im Fokus der Kundenberatung sollte die Empfehlung stehen, eine unabhängige und anbieteroffene Infrastruktur zu etablieren, statt sich exklusiv an einen einzelnen Netzbetreiber zu binden. Die Praxis zeigt häufig ein anderes Bild. Ein Netzbetreiber finanziert die Inhausverkabelung und besitzt anschließend faktisch ein Monopol. Andere Telekommunikationsanbieter erhalten keinen oder nur erschwerten Zugang zur Gebäudeinfrastruktur. Dadurch kann es sogar zu mehreren, parallelen Inhausverkabelungen kommen, was unschön und aufwändig ist. So wird das Elektrohandwerk zum entscheidenden Enabler für echte Anbieterfreiheit im Gebäude und damit für die digitale Wettbewerbsfähigkeit seiner Kunden.

Herausforderungen adressieren

Die größten Hürden bei der Modernisierung der Inhausverkabelung sind bekannt: Hohe Investitionskosten nennen 42 Prozent der Unternehmen in einer aktuellen YouGov-Studie als Hindernis, gefolgt von Betriebsunterbrechungen mit 29 Prozent und baulichen Einschränkungen mit 28 Prozent. Das Elektrohandwerk kann hier mit pragmatischen Lösungsansätzen überzeugen. Aufputzverlegung in Kabelkanälen, Nutzung vorhandener Schächte und Installationen außerhalb der Betriebszeiten ermöglichen Modernisierungen bei minimalem Eingriff in den laufenden Betrieb. Transparente Kostenplanung und eine realistische Einschätzung der baulichen Möglichkeiten schaffen Vertrauen beim Auftraggeber. Nicht zuletzt gehört eine saubere Dokumentation zur professionellen Ausführung: Lückenlose Beschriftung aller Fasern, Bestandspläne mit Leitungswegen und ein Messprotokoll mit Dämpfungswerten sind essenziell, besonders wenn später verschiedene Anbieter auf die Infrastruktur zugreifen sollen.

Worauf es bei der Installation ankommt

Ein häufiger Fehler in der Praxis: Der Biegeradius wird unterschritten. Glasfaserkabel dürfen nicht geknickt werden. Für die Gebäudeinstallation sollte daher möglichst auf moderne, biegeunempfindliche Fasern (insbesondere G.657.A2 mit 7,5mm Biegeradius) zurückgegriffen werden. Wird der zulässige Biegeradius unterschritten, kommt es zum sogenannten Makrobending-Effekt: Dabei tritt Licht aus dem Faserkern aus, wodurch die Dämpfung deutlich ansteigt und im schlimmsten Fall die Signalübertragung vollständig ausfällt. Gerade bei der Verlegung in Ecken oder bei der Aufputzmontage ist daher besondere Sorgfalt geboten. Ebenso wichtig sind saubere Steckverbindungen. Verschmutzte Steckerendflächen führen zu erhöhter Dämpfung und Reflexionen. Vor jeder Steckung sollte gereinigt werden, Schutzkappen gehören bis zum Anschluss auf die Stecker. Der Standard sieht vor, den passiven Glasfaserabschluss auf einem reflektionsarmen LC/APC-Steckverbinder auszuführen. Nicht vergessen: Überlängen von etwa zwei bis fünf Metern einplanen. Diese ermöglichen es, den Installationsort bei späteren Änderungen – etwa durch eine veränderte Mietsituation – flexibel anzupassen, ohne die gesamte Strecke neu verlegen zu müssen.

Die digitale Zukunft von Gewerbeeinheiten entscheidet sich im Gebäude

Für Gewerbeeinheiten entscheidet nicht allein der Glasfaseranschluss bis ans Gebäude über die digitale Leistungsfähigkeit, sondern vor allem die Infrastruktur im Inneren. Erst eine durchgängige Glasfaser-Inhausverkabelung stellt sicher, dass die verfügbare Bandbreite tatsächlich bei den Unternehmen ankommt und echte Anbieterwahl möglich bleibt. Mit einer anbieterneutral geplanten Infrastruktur – idealerweise mit mindestens vier Fasern pro Einheit – entsteht die Grundlage für Wettbewerb, Flexibilität und langfristige Zukunftssicherheit. Das Elektrohandwerk übernimmt dabei eine zentrale Rolle: als Planer, Installateur und unabhängiger Beratungspartner für Gebäudeeigentümer.