Flächendeckender Einsatz der Stromzähler

Smart-Meter-Gesetz final beschlossen

Der Bundesrat hat am 12. Mai das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende gebilligt. Zuvor hatte bereits der Bundestag die Gesetzesnovelle am 20.04.2023 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau digitaler Stromzähler, sogenannter Smart Meter, deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen die Geräte flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Sie sollen über die digitale Steuerung der Stromversorgung nicht nur die Grundlage schaffen, die für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem mit fluktuierendem Verbrauch und schwankender Erzeugung notwendig ist. Vielmehr sollen sie Verbraucherinnen und Verbrauchern auch bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Stromverbrauch liefern.

Das Gesetz schafft nun Rechtssicherheit für den beschleunigten Einbau der intelligenten Messsysteme und legt einen festen Fahrplan fest. Nach dem Gesetzentwurf fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20€ gedeckelt. Die Messstellenbetreiber dürfen wiederum in einer zeitlich befristeten Hochlaufphase die komplexen Funktionen der Geräte schrittweise einführen – mit regelmäßigen Updates – und Erfahrungen beim Rollout sammeln. Von Anfang an garantieren müssen sie den EU-rechtlich vorgesehenen Mindest-Funktionsumfang. Alle Stromversorger müssen laut dem neuen Gesetz ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten.

Im Zusammenhang mit der Smart-Meter-Technologie hat der Gesetzgeber außerdem Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit aufgestellt. Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende regelt, wer welche Daten registrieren und nutzen darf. Smart Meter versenden die aufgezeichneten Informationen verschlüsselt, pseudonymisiert – gegebenenfalls sogar anonymisiert – und ausschließlich an berechtigte Empfänger, wie insbesondere Netzbetreiber oder Stromlieferanten. Die Daten dürfen dabei nur für klar definierte Zwecke verwendet werden und müssen nach ihrer Verarbeitung unverzüglich gelöscht werden. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt in diesem Zusammenhang sogenannte BSI-Schutzprofile sowie Technische Richtlinien auf und entwickelt die Anforderungen ständig weiter. Auf Grundlage dieser verbindlichen Standards werden die Smart-Meter-Gateways durch das BSI geprüft und zertifiziert, was ein dauerhaft hohes Schutzniveau gewährleisten soll. Erst, wenn das BSI die Geräte zertifiziert hat, beginnt die Einbauverpflichtung.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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