Photovoltaik auf dem Vormarsch

Überspannungsschutz für PV-Anlagen

Die Energiewende und ein steigendes Umweltbewusstsein tragen dazu bei, dass in Deutschland so viele neue Solaranlagen wie noch nie ans Netz angeschlossen werden. Im vergangenen Jahr wurden etwa 240.000 Solaranlagen neu installiert, 2020 waren es 184.000 Systeme. Rund 10 Prozent des heimischen Stromverbrauchs werden inzwischen aus Photovoltaikanlagen gedeckt.
PV-SPD Typ 1+2
PV-SPD Typ 1+2Bild: OBO Bettermann Vertrieb Deutschland

Überspannungsschutzgeräte einsetzen

Ist der Trennungsabstand nach VDE 0185-305-3 (IEC/EN 62305-3) aus baulichen Gründen nicht einzuhalten, muss die PV-Anlage in die Blitzschutzanlage eingebunden werden. Zum Schutz der DC-Seite sind in solchen Fällen Überspannungsschutzgeräte vom Typ 1 (class I) oder Kombiableiter vom Typ 1+2 (class I+II) erforderlich. Der Wechselrichter ist bestmöglich vor gefährlichen Überspannungen geschützt, wenn SPDs auf der Gleich- und auf der Wechselspannungsseite direkt an den Eingängen und am Ausgang zum Einsatz kommen. Ein SPD auf der Wechselstromseite des Wechselrichters ist nicht zwingend erforderlich, sofern am Speisepunkt der gesamten elektrischen Anlage ein SPD eingesetzt ist und die Leitungslänge zwischen diesem SPD und dem Wechselrichter 10m nicht überschreitet. Um den Wechselrichter optimal zu schützen und die Anlagenverfügbarkeit sicherzustellen, wird der Einsatz eines zusätzlichen SPDs direkt vor dem Wechselrichter aber dennoch empfohlen. Ist der Wechselrichter mit Informations- und/oder Kommunikationseinrichtungen verbunden, sollten auch diese Leitungen gemäß VDE 0185-305-3 Beiblatt 5 (IEC/EN 62305-3 Beiblatt 5) durch geeignete Überspannungsschutzgeräte in den Potentialausgleich eingebunden werden.

Photovoltaikanlagen erden

Zur Funktionserdung müssen die metallischen Unterkonstruktionen bzw. Moduluntergestelle der PV-Aufdachanlage mit dem Fundamenterder verbunden werden. Dieser muss nach DIN 18014 bei Neubauten in Deutschland grundsätzlich installiert werden. Unterschieden werden Erdungsanlagen normativ in

  • Typ A: Horizontalerder, Vertikalerder (Tiefenerder oder Staberder)
  • Typ B: Ringerder (Oberflächenerder), Fundamenterder

Unter Typ A Erdungsanlagen fallen z.B. Schraub- und Rammfundamente, wenn sie die Anforderungen der VDE 0185-561-2 (IEC/EN 62561-2) erfüllen. Hierbei ist nicht nur ein Mindestquerschnitt in Abhängigkeit vom gewählten Material einzuhalten, auch mechanische sowie elektrische Eigenschaften müssen beachtet werden. Platten- und Streifenfundamente sind entsprechende Typ B Erdungsanlagen. Nach VDE 0185-305-3, Beiblatt 5 haben diese eine reduzierte Erderwirkung und sind durch weitere Erdungsmaßnahmen wie Maschenerder (20m x 20m) oder Tiefenerder zu erweitern.

Fazit

Um eine PV-Anlage umfassend und dauerhaft gegen Schäden zu schützen, bedarf es vor der Errichtung einer fachgerechten Planung entsprechend der aufgeführten Normen. Sowohl der innere als auch der äußere Blitzschutz, aber auch der Potentialausgleich und die Funktionserdung müssen dabei beachtet werden.

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Autorin | Julia Belz, Marketing-Redakteurin, OBO Bettermann Holding GmbH & Co. KG

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