Mit Videoüberwachung schnell im Bilde
Vom Ladendiebstahl bis zur Industriespionage – auch mittelständische Betriebe müssen ihr physisches und ihr intellektuelles Eigentum vor fremden Begehrlichkeiten schützen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Videoüberwachung, ob als eigenständige Anwendung oder im Verbund mit Einbruchmelde- oder Zutrittskontrollsystemen. In vielen Anwendungen setzten sich dabei IP-basierte Videosysteme durch, doch auch analoge Kameras haben noch ihre Berechtigung.
Bei der Videoüberwachung verfolgen die Unternehmen ein breites Spektrum unterschiedlicher Ziele. Manche sind präventiver Natur, bei anderen geht es um eine möglichst schnelle Reaktion beim Auftreten bestimmter Ereignisse. Auch die Dokumentation von Vorfällen spielt häufig eine wesentliche Rolle. So dient die Videoüberwachung im Einzelhandel vor allem dazu, potentiellen Ladendieben von vornherein die Motivation zu nehmen bzw. Beweise gegen diejenigen zu erhalten, bei denen das nicht geklappt hat. Beim reinen Bürobetrieb oder in der Entwicklungsabteilung des Automobilzulieferers wird dagegen die Außenhautsicherung im Mittelpunkt stehen, um ungebetene Gäste fern zu halten oder zumindest rechtzeitig zu erkennen. Im produzierenden Gewerbe werden Videosysteme häufig zur Überwachung von Maschinen und Anlagen eingesetzt, in Lagerräumen helfen sie gegen den ’natürlichen‘ Schwund. Wo es vor allem um präventive Schadensverhütung und die Lokalisierung von Gefahren geht, ist eine automatische Alarmierung meist nicht erforderlich – anders als in Anwendungen, in denen besonders kritische Bereiche überwacht werden und eine unverzügliche Reaktion auf bestimmte Ereignisse erforderlich ist. Der Überfall auf die Sparkassenfiliale ist das wohl nächstliegende Beispiel, aber auch in Produktionsumgebungen, in Rechenzentren oder bei der Geländeüberwachung im Baumarkt wird man häufig auf solche Situationen treffen. Hier sollten schon bei der Planung von Videoanlagen organisatorische Aspekte wie Notfall- und Einsatzpläne berücksichtigt werden, da diese von der Videoanlage unterstützt werden müssen. Zudem sollte man genau definieren, welches Ereignis zu einer Alarmmeldung führt und – ebenso wichtig – welches nicht. Neben dem Kriterium der Alarmmeldung muss ferner die Bedingung fixiert werden, bei der der Alarm gültig ist. Oft ist dies eine zeitliche Bedingung; viele Ereignisse sind während der Betriebszeiten völlig normal, außerhalb dieser Zeiten dagegen Anlass für eine Alarmmeldung.
Erforderliche Qualität bestimmen
Einfache Überwachungskameras gibt es heute schon für zweistellige Eurobeträge im Elektronik-Fachhandel, und unter idealen Bedingungen können diese sogar akzeptable Bilder liefern. Für den Juwelier, der lediglich seinen Ladentisch im Blick behalten will, kann eine günstige IP-Kamera in Kombination mit dem PC-Bildschirm daher eine taugliche Lösung sein. Sobald er jedoch von innen seine Ausgangstür beobachten will, ist die günstige Kamera wegen des möglichen Gegenlichtes meist schnell überfordert. Auch, wenn eine größere Anzahl von Kameras benötigt wird und/oder auch Außenbereiche überwacht werden müssen, etwa beim Baustoff- oder Autohändler. Hier muss bei allen denkbaren Umgebungsbedingungen ein qualitativ hochwertiges Bild zur Verfügung gestellt werden, die Kameras müssen in ein Managementsystem eingebunden sein, und in der Regel sind auch umfassende Auswertungsmöglichkeiten gefordert. Die Qualität eine Videoanlage sollte dabei bestmöglich die vorhandenen Anforderungen erfüllen, aber auch nicht zu weit darüber hinaus gehen, denn sie bestimmt im Wesentlichen auch den Preis. Zu berücksichtigen ist dabei das Prinzip des schwächsten Glieds – die beste Kamera wird keine befriedigenden Resultate liefern, wenn sie mit zu einfachen Objektiven oder stark flimmernden Monitoren eingesetzt wird.
Digital oder analog
Während die Videoüberwachung bis vor wenigen Jahren zwingend eine eigene CCTV-Infrastruktur erforderte, kann heute in vielen kleineren Anwendungen das ohnehin vorhandene IP-Netzwerk verwendet werden. Dank ihrer hohen Verarbeitungsleistung können moderne IP-Netzwerkkameras heute erheblich mehr bieten als analoge Systeme. Insbesondere ermöglichen sie den Aufbau dezentraler Videoarchitekturen mit intelligenten Funktionen direkt in den Encodern und Kameras. Bei diesem Ansatz werden alle ‚Ereignisse‘ am Kamerastandort generiert und nur noch Videobilder von Interesse an die Leitstelle gesendet, was den Datenverkehr im Netzwerk deutlich reduziert. Alle anderen Aufnahmen können lokal auf SD-Speicherkarten in den Kameras selbst oder dezentral auf Digitalrecordern oder iSCSI-Laufwerken im Netzwerk gespeichert werden. Wenngleich IP sich heute in vielen Anwendungen der Videoüberwachung durchgesetzt hat, gibt es doch noch einige Bereiche, in denen analoge CCTV-Technologien ihre Vorteile haben. Bei Spezialkameras wie Wärmebild-Kameras spielt analoge Technik nach wie vor eine erhebliche Rolle. IP-basierende Dome- und SNK-Kameras weisen z.B. wegen der aufwändigen Bewegtbildkompression Latenzzeiten auf, was ihre Einsatzmöglichkeiten ggf. beschränken kann. Auch bei der Qualität von Kameras und Objektiven haben die analogen Systeme teilweise noch die Nase vorn (z.B. 1/2-Zoll Kameras), wenn gleich ihre digitalen Herausforderer hier deutlich aufholen und besonders im HD-Bereich in der Detailgenauigkeit auch übertreffen. Sollen aus diesen Gründen in einzelnen Bereichen noch analoge Kameras eingesetzt werden, können diese aber über entsprechende Decoder in das IP-Netzwerk integriert werden. Viele dieser Encoder verfügen über weitere Leistungsmerkmale wie z.B. die Videobildanayse.
Integrierte Sicherheit
Während es durchaus eine Vielzahl von Anwendungen gibt, in denen die Videoüberwachung als eigenständige Anwendung arbeitet, so dient sie doch ebenso häufig dazu, Alarme anderer Sicherheitseinrichtungen zu verifizieren. Ob die Einbruchmeldeanlage einen Einbruchsversuch oder die Zutrittskontrolle eine fehlende Berechtigung meldet, die Videoüberwachung hilft dem Sicherheitspersonal dabei, sich schnell ein Bild von der Lage zu machen. Auch im Brandschutz können Videokameras wichtige Detailinformationen liefern, wenn ein Brandmelder anschlägt. In solchen Umgebungen, in denen mehrere Sicherheitseinrichtungen zusammenarbeiten müssen, bietet es sich an, diese in ein übergeordnetes System für das gesamte Gebäudemanagement zu integrieren. Bosch als Allround-Anbieter von Sicherheitssystemen hat dafür das Building Integration System (BIS) entwickelt, in dem alle einlaufenden Meldungen angeschlossener Subsysteme wie Einbruch-/Überfallmeldesystem, Brandmeldesystem, Zutrittskontrolle, Fluchtwegsteuerung und eben auch die Videoüberwachung auf einer einheitlichen Benutzeroberfläche zusammengefasst, visualisiert und bearbeitet werden können.
Rechtliche Aspekte
Jenseits der Technik müssen Planer und Betreiber von Videoanlagen natürlich Rücksicht auf die berechtigten Belange der von der Überwachung betroffenen Personen nehmen. Hier ist insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu nennen, das strenge Anforderungen an die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten legt. So bestimmt §4 (1) BDSG, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig sind, soweit das BDSG selbst oder eine andere Rechtsvorschrift dies ausdrücklich erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Allerdings ist allgemein anerkannt, dass Betriebsvereinbarungen als andere Rechtsvorschrift in diesem Sinne anzusehen sind und sich daher die Zulässigkeit einer Videoüberwachung auch aus einer Betriebsvereinbarung ergeben kann. Allerdings beschränkt sich die Wirkung auf den betrieblichen Bereich. Öffentlich zugängliche Räume werden nicht erfasst. Ist in solchen Räumen wie etwa in Ladengeschäften oder Kliniken, aber auch in Verkehrsmitteln, die Videoüberwachung nicht völlig offensichtlich, so müssen Kunden und Besucher auf geeignete Weise darüber informiert werden. Die rechtliche Situation ist dabei für den Laien durchaus nicht immer klar – bei der Planung einer Videoüberwachung ist daher in manchen Fällen das Geld für eine Rechtsberatung gut angelegt.