Energiepolitik verunsichert Wirtschaft und Verbraucher

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Bild: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.

Der ZVEH warnt: GModG und die Umstellung der BEG-Förderung können eine Kostenfalle für Bürger bedeuten. Der unklare Energiewendekurs werde fortgesetzt. „Das Bekenntnis der Bundesregierung, an der Energiewende festzuhalten, droht zum Lippenbekenntnis zu werden“, kommentiert Alexander Neuhäuser, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), die am 10. Juli im Bundestag erfolgte Verabschiedung des sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Bereits zwei Tage zuvor hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages das Zusammenstreichen der Förderung für Wärmepumpen gebilligt.

Fossile Heizungen sind keine Zukunftslösung

Der Verband erklärt: Eine äquivalente Regelung im neuen GModG zur bisherigen 65%-Regelung wird nicht geschaffen. Öl- und Gasheizungen sollen demnach unbegrenzt weiter eingebaut und betrieben werden können. Die geopolitisch riskante Abhängigkeit von Öl und Gas wird damit nicht weiter abgebaut. Auch sind die Auswirkungen der sogenannten Biotreppe höchst unklar und die Verfügbarkeit von Biobrennstoffen ist nicht gesichert. Es ist aber davon auszugehen, dass diese voraussichtlich knapp und teuer sein werden. Die Festlegungen sind auch nicht technologieoffen.

Außerdem wurde in dieser Woche ohne Vorwarnung die BEG-Förderung mit Wirkung zum 21. Juli umgestellt. Zwar werden klimafreundliche Heizungen wie z.B. Wärmepumpen auch künftig gefördert. Die Mittel werden jedoch verringert. Die neue Fördersystematik sieht z.B. vor, dass Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen weniger Zuschüsse erhalten als bisher. Im Zusammenspiel von Streichung der 65%-Regelung, Änderung der BEG-Förderung und dem unbefristet möglichen Weiterbetrieb fossiler Heizungen wird gerade bei der Heizungserneuerung ein Anreiz gesetzt, wieder auf fossilen Energieträgern beruhende Heizungstechnologie einzubauen, weil dies kurzfristig billiger ist. Das könne jedoch zur Kostenfalle werden.

Glaubwürdigkeitsverlust und rückwärtsgewandt

Nur einen Tag nach der Information der Öffentlichkeit über die kurzfristige Änderung in der BEG-Förderung erfolgte direkt die Schließung des KfW-Antragsportals. Förderanträge einreichen können dort ab sofort nur noch diejenigen, denen bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag des Fachhandwerkers vorliegt. Damit gibt es für am Heizungstausch interessierte Immobilienbesitzer, die bislang noch keinen Förderantrag eingereicht und keine gültige Bestätigung zum Antrag vorliegen haben, keine Möglichkeit mehr, in den Genuss der bisherigen Förderung zu kommen.

„Die kurzfristigen Entscheidungen, die BEG zu ändern und das Antragsportal zu schließen, sind kommunikativ eine Katastrophe und stellen die Glaubwürdigkeit der Förderung in Frage. Viele, die sich darauf verlassen haben, bis 2029 beim Einbau einer Wärmepumpe unterstützt zu werden, haben nun das Nachsehen“, moniert Neuhäuser. Der ZVEH habe die geplante Novellierung des GModG zwar stets kritisch gesehen, letztlich jedoch dafür plädiert, endlich Klarheit qua Beschluss zu schaffen. Genau dieser Effekt werde nun jedoch durch das parallel erfolgte Zusammenstreichen der BEG-Förderung konterkariert.