DIN-Norm macht Elektrofachkraft erforderlich

Die Arbeitsgemeinschaft Errichter im ZVEI weist anlässlich der Neuerscheinung der Norm DIN VDE1000-10 darauf hin, dass Sicherheitsfacherrichter eine Elektrofachkraft nachweisen müssen. Die Norm wurde überarbeitet und ist im Januar 2009 erschienen. Sie legt die Anforderungen an die im Bereich Elektrotechnik tätigen Personen fest. Danach dürfen in Deutschland nur Elektrofachkräfte elektrische Anlagen errichten, ändern oder instand setzen. Der Nachweis einer Elektrofachkraft ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zertifizierung zum Facherrichter. Definition und Qualifikation der Elektrofachkraft legen neben der DIN VDE1000-10 auch die BGV-A3 (Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) und ihre Durchführungsbestimmungen fest. Die Anforderung der fachlichen Ausbildung wird in der Regel durch eine elektrotechnische Ausbildung als Geselle, Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister sowie als Ingenieur (mit Abschluss Diplom, Bachelor oder Master) erfüllt. Alternativ kann die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden. Der Kenntnisstand der angehenden Elektrofachkraft ist durch eine erfahrene Elektrofachkraft zu überprüfen und zu dokumentieren. Bei Anschluss der Anlagen am öffentlichen Elektrizitätsnetz muss die Elektrofachkraft außerdem in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sein. Aus dem Wortlaut der Norm ist auch die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Weiterbildung der Elektrofachkraft abzuleiten, die schriftlich zu dokumentieren ist. Die regelmäßige Weiterbildung wird auch in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203-3 ‚Elektrische Gefährdungen‘ gefordert.



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