
Die DIN18015-1 regelt seit ihrer Neufassung im September 2020 die Planung elektrischer Anlagen im Wohnungsbau präziser als zuvor. Sie enthält verschärfte Vorgaben zum Überspannungsschutz, zur Trennung von Stark- und Schwachstrom mittels separater Leerrohre und zum mechanischen Schutz von Leitungen auf Rohdecken. Diese Punkte gehören im Elektrohandwerk zum Tagesgeschäft. Zwei Forderungen bleiben jedoch auf Baustellen weitgehend ohne Echo: die 20-Ampere-Absicherung für Herde und Kochfelder sowie mindestens zwei Wohnungsverteiler bei Einfamilienhäusern und mehrgeschossigen Wohnungen. Eigene Begehungen und Abnahmen durch TÜV Süd belegen das deutlich. Beide Vorgaben gelten daher nach Einschätzung der Prüforganisation nicht als anerkannte Regel der Technik (a.R.d.T.).
Herd: 16 Ampere sind Standard im Handwerk
Der Normtext fordert 20 Ampere, in der Praxis ist der Küchenanschluss aber fast überall mit 16 Ampere abgesichert. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Unternehmen aus dem Begehungsalltag und der Literatur nicht bekannt. Für die etablierte 16-Ampere-Lösung sprechen handfeste Argumente. Viele Anschlüsse für Einzelgeräte wie Backöfen und Induktionsfelder – sogenannte Splitter-Boxen – sind für 16 Ampere ausgelegt. Eine Umstellung auf 20 Ampere würde diese marktgängigen Produkte ausschließen. Hinzu kommt die Schnittstelle zum Küchenmonteur: Wer eine branchenübliche Qualifikation als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) oder als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) mitbringt, darf elektrische Arbeiten typischerweise nur bis 16 Ampere vornehmen. Eine konsequente Umstellung auf 20 Ampere würde bedeuten, Montageabläufe, Verantwortlichkeiten und Geräteanschluss neu zu sortieren.
Wohnungsverteiler: ‚ Nur einer in 98 Prozent der Fälle
Die Norm fordert für Wohnungen mit mehreren Geschossen und für Einfamilienhäuser mindestens zwei Verteiler je Wohneinheit. Eine umfangreiche Erhebung von TÜV Süd aus dem Jahr 2025 zeichnet ein anderes Bild: Lediglich etwa 2 Prozent der untersuchten Wohnprojekte setzten das tatsächlich um. Die übrigen 98 Prozent – mehrstöckige Neu- wie sanierte Bestandsbauten – kommen mit einem Elektroverteiler aus. Ob Altbau oder Mietwohnung: Smart Home muss nicht kompliziert sein. Mit dem MDT homeXpert® Server lassen sich Jalousien kabellos automatisieren und weitere Funktionen Schritt für Schritt ergänzen – für mehr Komfort und Energieeffizienz. ‣ weiterlesen
Mehr Komfort. Einfach smart.
Eine Pflicht gemäß Landesbaurecht zur Nachrüstung existiert nicht, denn die DIN18015-1 ist nicht bauaufsichtlich eingeführt. Teile einer Norm, von der die Branche derart geschlossen abweicht, beschreiben eher ein wünschenswertes Ausstattungsniveau als den üblichen Baustandard. Genau hier setzen die anerkannten Regeln der Technik an: Sie entstehen aus wissenschaftlicher Richtigkeit, fachlicher Mehrheitsanerkennung und Bewährung auf der Baustelle. Fehlt das dritte Merkmal – wie beim zweiten Verteiler – kann der Normtext allein nicht ihre Einhaltung nach den a.R.d.T. rechtfertigen.
Abweichung ist nicht gleich Mangel
Für Elektrobetriebe ist diese Unterscheidung wichtig. Wer den Herd mit 16 Ampere absichert oder nur einen Verteiler einbaut, riskiert nach Auffassung von TÜV Süd nicht automatisch einen Baumangel. Idealerweise ist die Abweichung zur DIN18015-1 vereinbart. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich 2023 nicht mit der DIN18015 Teil 1, sondern mit Teil 2 beschäftigt (Urteil vom 9. Februar 2023, Az. 5 U 227/21). Im verhandelten Fall ging es um die Anzahl der Steckdosen. Das Gericht stufte den betreffenden Normabschnitt nicht pauschal als a.R.d.T. ein, sondern wertete die Norm als Ausstattungs- und Komfortvorgabe. Maßgeblich ist demnach, ob eine Vorgabe tatsächlich a.R.d.T. ist oder ob der Bauherr diese vertraglich vereinbart hat. Auch der 10. Deutsche Baugerichtstag 2025 empfiehlt, Abweichungen von Regelwerken nicht reflexhaft als Mangel zu werten, solange Funktion und Gebrauchstauglichkeit erhalten bleiben.
Sauber beschreiben spart Ärger auf der Baustelle
Brisant werden diese Punkte selten erst in der Umsetzung. Im Bauleistungssoll (Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung etc.) muss klar formuliert sein, was tatsächlich geschuldet ist. Wer dort pauschal ’nach DIN18015-1′ schreibt, fordert im Zweifel auch die 20-A-Küchenherdsicherung und den zweiten Verteiler – selbst wenn beides niemand wirklich in der Praxis baut. Eine saubere Beschreibung hilft, Klarheit über die geschuldete Leistung zu schaffen.
Das Wichtigste für Elektrobetriebe in Kürze
Die DIN18015-1 ist Maßstab, aber nicht jeder Punkt ist a.R.d.T. Beim Küchenherdanschluss und beim zweiten Wohnungsverteiler sieht die Umsetzung in der Praxis anders aus als im Normtext gefordert. Wer das im Vorfeld eindeutig benennt und mit dem Kunden klar abstimmt, arbeitet rechtssicher und wirtschaftlich zugleich.















