Bundestag beschließt Änderung der Solarvergütung

Der Deutsche Bundestag hat die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) beschlossen, die zum 1. Juli 2010 eine Absenkung der Vergütung für Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom auf Gebäuden und Freiflächen vorsieht. Zusätzlich zur ohnehin im EEG angelegten Degression werden die Vergütungssätze nun zwischen 11% für Solarparks auf Konversionsflächen und 16% für Dachanlagen abgesenkt. Gleichzeitig fördert die Novelle den Eigenverbrauch stärker: Privathaushalte, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen, erhalten künftig bis zu 8ct/kWh. Diese Regelung wird auf Anlagen bis 500kW ausgedehnt. Freiflächenanlagen werden auch nach dem 1. Januar 2015 weiter gefördert, entgegen der bisherigen Regelung im EEG. Die Kategorie der Ackerflächen entfällt ab dem 1. Juli 2010 gänzlich. Mit den neuen Beschlüssen hat die Bundesregierung auf die Preissenkungen im Photovoltaik-Markt reagiert, die z.B. mit der Massenproduktion verbunden sind.

Haushaltssperre

Darüber hinaus hat der Bundestag eine Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien im Wärmesektor beschlossen. Die Sperre hat die Einstellung der Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen zur Folge. Auch die Programme, die das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert, sind davon betroffen. Hauptgeschäftsführer des Zentralver­bands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) Ingolf Jakobi (Bild) kritisierte die Entscheidung: „Die Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm konterkariert die Bemühungen des ZVEH bei der Reform des EEG, bei Investitionsentscheidungen Planungssicherheit für Betriebe und Kunden herzustellen.“



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