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Brandschutz und Barrierefreiheit in druckbelüfteten Treppenhäusern – ein Widerspruch?

Gleitschienentürschließer für barrierefreie einflügelige Türen bis 1250mm Flügelbreite mit Öffnungsunterstützung und integrierte Öffnungsdämpfung, welche stark aufgeworfene Türen abbremst.
Bild: Geze GmbH

Brandschutztüren spielen bei Feueralarm eine zentrale Rolle. Sie schließen im Alarmfall selbsttätig, retten Leben und minimieren den Schaden am Bauwerk. Der Brandschutz kann allerdings nur im geschlossenen Zustand der Tür gewährleistet werden. Soll das geplante Gebäude zusätzlich im Alltag barrierefrei begehbar sein, hört sich das erst einmal nach einem Widerspruch an. Wie Brandschutztüren in druckbelüfteten Treppenhäusern sicher und barrierefrei gestaltet werden, das weiß der Spezialist für innovative und moderne Tür- und Fenstertechnik GEZE. „Bauart, Größe und Nutzung spielen für die Planung von brandschutztechnischer Ausrüstung am Gebäude die entscheidende Rolle. Die planerische Aufgabe besteht darin, die Alltagsabläufe zu berücksichtigen und mit den brandschutztechnischen Einrichtungen in Einklang zu bekommen“, sagt Günther Weizenhöfer, Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz (TÜV) bei GEZE.

Brandschutz bedeutet dabei vor allem, die Brandausbreitung im Gebäude bestmöglich zu verhindern. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass bestimmte Türen im Gefahrenfall automatisch schließen. Im Hinblick auf das Thema Barrierefreiheit gibt es jedoch Aspekte, die darüber hinaus beachtet werden müssen. Im Gefahrenfall müssen Personen in der Lage sein, sich durch das Treppenhaus aus dem brennenden Gebäude zu retten und in einen sicheren Bereich zu flüchten. Im Sinne der Barrierefreiheit muss zusätzlich die Möglichkeit einer Fremdrettung gegeben sein. An Türen im Einzugsbereich von Rauchschutzdruckanlagen (RDA) werden dabei spezielle Anforderungen gestellt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einbausituation.

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