Barrierefreie Lebensräume:

Licht

Ausreichend helles Licht ist für viele Tätigkeiten erforderlich und hilft u.a. Stürze zu verhindern. Es wird aber oft als ‚ungemütlich‘ empfunden und kann sogar stören, wenn z.B. die Blendwirkung zu groß ist. Daher empfiehlt sich der Einsatz von Dimmern. Drehdimmer eignen sich besonders, da die Bedienung bekannt und einfach ist. Eine Alternative stellen Touchdimmer dar, mit denen die gewünschte Helligkeitsstufe direkt eingestellt werden kann und die durch LED und ein akustisches Signal eine Rückmeldung über die eingestellte Helligkeitsstufe geben. Durch den gezielten Einsatz von kaltweißem Licht (5.000K) wird die Produktion des Schlafhormons Melantonin gesenkt und der Nutzer dadurch aktiviert. Überdies erleichtert es durch bessere Wahrnehmung bestimmte Tätigkeiten wie z.B. das Lesen oder auch Pflegetätigkeiten. Die Verwendung von warmweißem Licht (<=3.000K) am Abend kann umgekehrt die Schlafphase vorbereiten. Eine dynamische Steuerung der Farbtemperatur des Lichtes unterstützt den Biorhythmus des Nutzers. Steckdosen mit einem integrierten LED-Orientierungslicht leuchten dezent den Bodenbereich aus. In Bereichen, in denen eine besondere Gefährdung der Nutzer besteht – z.B. in Fluren, Treppenhäusern und Kellerbereichen -, sollte das Licht selbsttätig durch Automatikschalter (bei Bedarf gedimmt) eingeschaltet werden.

Türkommunikation

Eine Türkommunikationsanlage muss vorhanden sein. Neben der Kommunikation dient sie der Zugangskontrolle und bietet dem Nutzer damit zusätzliche Sicherheit. Die Türstation muss die Bereitschaft zum Sprechen optisch anzeigen. Optimal ist der Einsatz einer Videotürsprechanlage. Der Nutzer sieht, wer vor der Tür steht, und die Kommunikation wird durch das Erkennen der Gesten und der Lippenbewegungen erheblich erleichtert. Alle Funktionen wie Bild und Sprache müssen auch auf andere Geräte übertragen werden können, wie z.B. auf Computer oder spezielle Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen. Anlagen, die die vorhandene Zweidraht-Installation nutzen können, vereinfachen die Nachrüstung. Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen muss die Aufschaltung auf eine Sicherheitszentrale (virtueller Türsteher) möglich sein. Für die Haustür ist ein elektrischer Türöffner vorzusehen.

Sicherheit

Mindestens ein Rauchwarnmelder muss in jeder Wohnung vorhanden sein. Es muss sichergestellt sein, dass die regelmäßige Funktionsprüfung durchgeführt wird. In Räumen mit erheblichen Störeinflüssen wie Küchendämpfen können Rauchwarnmelder eingesetzt werden, die Gefahren über Wärmesensoren erkennen. Eine Vernetzung der Rauchwarnmelder erhöht die Sicherheit – die lokale Rauchentwicklung wird von allen Rauchwarnmeldern angezeigt. Länger unbeaufsichtigte Betriebsphasen des Elektro- oder Gasherds sollen durch ein geeignetes akustisches bzw. optisches Signal angezeigt werden, das vom Nutzer quittiert werden muss. Erst wenn der Herd manuell ausgeschaltet ist, darf die Freigabe zur Wiedereinschaltung des Herds erfolgen. Falls die Quittierung nicht erfolgt, soll der Herd automatisch abgeschaltet werden. Beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses sollen alle elektrischen Verbraucher – wie z.B. die Kaffeemaschine oder Radiogeräte – durch einen Schalter neben der Wohnungstür zentral abschaltbar sein. Idealerweise werden bei der Planung dafür separate Stromkreise vorgesehen. Bei Bedarf kann eine automatische Abschaltung durch geeignete Sensoren oder Türkontakte erfolgen. Diese Lösung bietet sich vor allem für Menschen mit kognitiven Einschränkungen an. Das erhöhte Sicherheitsbedürfnis der Nutzer kann durch den Einsatz von Panikschaltern in der Nähe der Wohnungstür oder am Bett bedient werden. Diese lösen im Gefahrfall eine definierte Aktion aus. Das Einschalten des Lichtes oder das Öffnen von Rollläden kann z.B. Einbrecher abschrecken, über die Aktivierung eines Telefongeräts mit Sprachmeldung lassen sich Hilferufe absenden.

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GIRA Giersiepen GmbH & Co. KG
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