Aufzüge im Brandfall weiter betreiben?

In der Richtlinie VDI 6017 Blatt 2 wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen und aktuellen Bedingungen die Betriebszeiten eines Aufzuges über den Zeitpunkt der Branddetektierung hinaus verlängert werden können. Gemäß Bauordnungsrecht und gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen sowie den aufzugsspezifischen Errichtungs- und Betreibernormen dürfen Aufzüge im Brandfall nicht benutzt werden. Darauf weisen Hinweisschilder mit der Beschriftung ‚Aufzug im Brandfall nicht benutzen‘ im oder am Zugang zum Aufzug hin. Die ständige Weiterentwicklung hinsichtlich Technik und Organisation beim sicherheitstechnischen Gebäudemanagement eröffnet Möglichkeiten, Aufzüge bei unkritischen Brandereignissen im Betrieb zu halten, ohne die Gebäudeinsassen und Aufzugsnutzer zu gefährden. Diese Möglichkeiten nach dem Stand der Technik sind bisher nicht regelmäßig ausgenutzt. Insbesondere Bauherren und Betreibern sowie Planern, Errichtern, Fachunternehmen für die Instandhaltung und Prüfstellen, aber auch Aufsichtsbehörden des Bundes, der Länder und Kommunen sowie den Feuerwehren zeigt die Richtlinie die technischen Möglichkeiten sowie die baulichen und informationstechnischen Voraussetzungen auf, um den Aufzug bei einem unkritischen Brandereignis weiter sicher zu betreiben.



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