GEG: Mutig oder zu verhalten?

Mutig oder zu verhalten?

Am 1. November wird das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten, das als Gesetzesvorhaben bereits seit Januar 2017 in Planung ist. Mit der Novelle sollen die geltenden Regelungen der zum selben Tag außer Kraft tretenden Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vereinheitlicht werden. Denn laut Entwurf für das am 8. August erlassene GEG habe das Nebeneinander der bisherigen Regelwerke zu Schwierigkeiten bei Anwendung und Vollzug geführt; die Regelwerke waren zusätzlich nicht vollständig aufeinander abgestimmt. Mit dem GEG werden außerdem die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergie-Effizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert.
Der Zweck ist klar: Die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich als Teil der Energiewende und für den Klimaschutz. Hierbei gezielt im Gebäudesektor anzupacken macht Sinn. Etwa 35 Prozent des gesamten deutschen Energieverbrauches entfallen auf Gebäude. Die Bundesregierung verfolg dabei ambitionierte Ziele: Bis 2015 soll der Primärenergiebedarf im Gebäudebereich um insgesamt 80 Prozent sinken, so der Sparplan für die Energiewende.

Während Verbände aus dem Gebäudesektor wohl hinter dem Zweck und der Zusammenführung stehen, gibt es an der konkreten Umsetzung im neuen Gesetz auch Kritik. „Eine langjährige Forderung des Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), des Fachverbands Gebäude-Klima e. V. (FGK) und des Herstellerverbands Raumlufttechnische Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband) wurde damit endlich erfüllt. Leider ist es dem Gesetzgeber nicht gelungen, das Energieeinsparrecht bei dieser Gelegenheit auch zu entbürokratisieren und zu vereinfachen“, erklärt z.B. Günther Mertz, Geschäftsführer der TGA-Stelle in Berlin. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF) wiederum hatte bereits 2019 unter anderem für alle Gebäude eine dem derzeit gültigen KfW-Effizienzhaus-55-Standard entsprechende Verschärfung für die Gebäudehülle als auch für den Primärenergiebedarf gefordert. „Dieser Mut zu höheren Energiestandards hat bedauerlicherweise gefehlt“, sagt BDF-Geschäftsführer Georg Lange. Der BDF hält die Ziele der Bundesregierung für wenig ambitioniert und wiederholt die Forderung, dass der energetische Standard neuer Gebäude erhöht werden müsse.

Ob und wie das ‚Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden‘ – so der vollständige Name des GEG – in Zukunft Erleichterung und genügend Wandel in Richtung der anvisierten Zielen bringt, bleibt abzuwarten. Spätestens alle fünf Jahre soll das neue Gesetz evaluiert werden. In der Zwischenzeit lesen Sie in jeder Ausgabe der GEBÄUDEDIGITAL natürlich weiterhin alles rund um die energieeffiziente Gebäudetechnik und andere spannende Themen!