EU-Verordnung Motorbetriebene Gebäudekomponenten

Bild: Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie e. V. (FVSB)

Motorbetriebene Gebäudekomponenten unterliegen ab dem 9. Mai 2025 der EU-Verordnung (EU) 2023/826 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte. Davon betroffen sind Hersteller von Fenstern, Türen, Sonnenschutz und Beschlägen.

Die EU-Verordnung legt erstmals Mindestanforderungen für den Energiebedarf von motorbetriebenen Gebäudekomponenten im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb fest und gilt für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme entsprechender Komponenten. Dazu gehören auch zum Öffnen und für den Komfort eingesetzte Geräte an Fenstern, Türen, Toren und Sonnenschutzvorrichtungen.

Um Fragen zur Verordnung schnellstmöglich zu beantworten, haben der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB), der Verband Fenster + Fassade (VFF) und der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) gemeinsam ein FAQ-Dokument erstellt, das als Hilfestellung bei der Umsetzung der Verordnung dienen soll.

Hier geht es zum Download: www.zvei.org