Barrierefreiheit in druckbelüfteten Treppenräumen

Experten-Tipps zum Thema Brandschutz

Rund 200.000 mal pro Jahr brennt es in Deutschland. Etwa 200 dieser Feuer sind Großbrände mit Millionenschäden - von Personenschäden ganz zu schweigen. Nicht umsonst also sind die Anforderungen an den Brandschutz in Gebäuden besonders hoch. Für Planer und Architekten birgt der Brandschutz einige Herausforderungen - gerade, wenn es um sichere Treppenräume als Fluchtwege und Rettungsräume geht, die zudem oft barrierefrei erreichbar sein müssen.
Das Verhindern der Ausbreitung des Feuers, die einfache und sichere Selbstrettung der Menschen im Gebäude und ein schneller Zugang für Rettungskräften sind die wichtigsten Ziele des Brandschutzes.
Das Verhindern der Ausbreitung des Feuers, die einfache und sichere Selbstrettung der Menschen im Gebäude und ein schneller Zugang für Rettungskräften sind die wichtigsten Ziele des Brandschutzes.Bild: Geze GmbH

Beim Brandschutz geht es darum, eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern, die Selbstrettung der Menschen im Gebäude so einfach und sicher wie möglich zu gestalten und Rettungskräften einen schnellen Zugang zu ermöglichen. Dafür müssen bestimmte Türen in jedem Fall selbstschließend sein, um im Gefahrenfall im Gebäude sichere Bereiche zu schaffen oder noch besser: Den sicheren Ausweg aus dem brennenden Gebäude zu erhalten. Geschlossene Türen können allerdings den Anforderungen an eine barrierefreie Nutzung des Gebäudes zuwiderlaufen, wenn die erforderlichen Bedienkräfte zum Öffnen zu hoch sind. Hinzu kommt, dass je nach Art und Nutzung des Gebäudes ganz unterschiedliche Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt sein müssen. Im Falle eines Geschäftsgebäudes z.B. greift zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung mit ihren Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten liefert die ASR V3a.2 ‚Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten‘.

Barrierefreie Brandschutztüren

Um im Normalbetrieb eine barrierefreie Nutzung gemäß der Norm zum Barrierefreien Bauen, der DIN18040-1, sicherzustellen, reicht bei Brandschutztüren schon eine selbstschließende Tür mit Türschließer. Dieser darf jedoch einen Wert von 47Nm Öffnungsmoment nicht überschreiten. Um zusätzlich den höheren Anforderungen der ASR V3a.2 an Bedienkräfte gerecht zu werden, benötigen selbstschließende Brand- oder Rauchschutztüren mindestens Freilauf-Türschließer oder Feststellanlagen, die die Tür im Normalbetrieb offenhalten. Eine weitere Option ist eine Tür mit Türantrieb.

Fluchtwege und Rettungsräume im Brandfall sicher und barrierefrei zu gestalten, bringt für Planer und Architekten einige Herausforderungen mit sich.
Fluchtwege und Rettungsräume im Brandfall sicher und barrierefrei zu gestalten, bringt für Planer und Architekten einige Herausforderungen mit sich.Bild: Jürgen Pollak für Geze GmbH

Druckbelüftete Treppenräume

Eine Patentlösung für alle Anwendungsfälle gibt es nicht. „Bei druckbelüfteten Treppenräumen muss z.B. auf Barrierefreiheit ein besonderes Augenmerk gelegt werden, weil hier eine sogenannte Rauchschutzdruckanlage (RDA) zum Einsatz kommt, die den Treppenraum im Brandfall mit einem kontrollierten Überdruck gegenüber den angrenzenden Räumen rauchfrei hält“, erklärt Günther Weizenhöfer, Architekt und Teamleiter Pre Sales Development bei Geze. Auf diese Weise bleiben die Flucht- und Rettungswege rauchfrei, die Menschen im Gebäude können sich in Sicherheit bringen und die Feuerwehr kann den Brand löschen – auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Nun kommt es darauf an, welche Personengruppen den Treppenraum erreichen müssen und ob diese die Tür gegen den Druck der RDA öffnen können. Die Größe der Tür und die Höhe des Differenzdrucks spielen für die Entscheidung eine große Rolle. Je nach Anforderung kommt eine manuell zu bedienende Tür zum Einsatz oder es wird eine automatisch gesteuerte Tür erforderlich.

Öffnet oder schließt die Rettungstür gegen den Druck der RDA?

„Bei Türen im Einzugsbereich einer RDA ist zunächst die Klärung der Einbausituation erforderlich“, sagt Günther Weizenhöfer. „Es gibt dabei zwei Betrachtungsweisen: Öffnet die fragliche Tür gegen den Druck der RDA? Das ist immer dann der Fall, wenn die Menschen im Notfall in den Treppenraum fliehen. Oder schließt die Tür gegen den Druck, was vor allem im Erdgeschoss vorkommt, wenn die Menschen aus dem Treppenraum ins Freie fliehen?“ Im letzteren Fall bringt eine Lösung mit Türschließer hohe Bedienkräfte oberhalb der zulässigen Werte nach DIN18040-1 mit sich, da die Schließkraft auf die ungünstige Situation des Schließens gegen den Druck im Alltag eingestellt werden muss.

Günther Weizenhöfer, Architekt und Teamleiter Pre Sales Development bei Geze, erklärt wie Treppenräume als Fluchtwege und Rettungsräume barrierefrei sein können. Den zugehörigen Vortrag zum Thema finden Sie auf Youtube.
tedo.link/nqJoOZ
Günther Weizenhöfer, Architekt und Teamleiter Pre Sales Development bei Geze, erklärt wie Treppenräume als Fluchtwege und Rettungsräume barrierefrei sein können. Den zugehörigen Vortrag zum Thema finden Sie auf Youtube: tedo.link/nqJoOZ – Bild: Geze GmbH

Reiner Nottreppenraum oder auch im Alltag genutzter Treppenraum?

Weiterhin spielt die Nutzung des Treppenraumes im Alltag eine Rolle: „Manchmal wird der Treppenraum wirklich nur für den Notfall genutzt. In anderen Fällen werden die im Notfall druckbelüfteten Bereiche aber auch im Alltag genutzt.“ Aus dieser Fragestellung ergebe sich dann die Anforderung an die einzusetzende Türtechnik, so Weizenhöfer: „Wenn keine barrierefreie Erreichbarkeit des Treppenraums im Notfall gefordert wird, weil es z.B. anderweitig barrierefrei erreichbare sichere Bereiche gibt, können mittels geeigneter Türschließer die Anforderungen der DIN18040-1 in der Alltagsnutzung eingehalten werden. Hier ergeben sich bei einer Türflügelbreite von 1,25m etwa 50N Bedienkraft. Die zulässige Bedienkraft von maximal 100N bei Betrieb der RDA-Anlage kann bei frühzeitiger Abstimmung von Türtechnik, Differenzdruck und Türblattgröße dennoch eingehalten werden. Muss dagegen die ASR V3a.2 erfüllt werden, beträgt die zulässige Bedienkraft nur 25N, was einen Antrieb an der jeweiligen Tür erfordert. Die Unterschiede sind also erheblich!“

Fazit: Frühe und enge Abstimmung aller beteiligten Planer erforderlich

„Man muss in jedem Fall immer die unterschiedlichen Einbausituationen betrachten und unabhängig davon auch die unterschiedlichsten Anforderungen an die Barrierefreiheit. Erst aus der Kombination beider Themen lässt sich die passende technische Ausstattung der Tür festlegen – unter Berücksichtigung der Stellschrauben wie Türgröße oder Anpassung des Differenzdrucks“, fasst Günther Weizenhöfer zusammen. „Da spielen also so viele Faktoren mit rein, die man berücksichtigen muss, sodass aus meiner Sicht von Beginn an eine enge Abstimmung zwischen Brandschutzplaner, Türfachplaner und dem Planer, der die Druckbelüftung plant, erforderlich ist, um zu einer wirtschaftlichen, guten Gesamtlösung zu kommen“, so Weizenhöfer.

Autor | Günther Weizenhöfer, Architekt und Teamleiter Pre Sales Dev., Geze GmbH

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