Abschottung für Hohlleiter und Koaxialkabel

Das DIBt hat vor Jahren aufgrund ihres problematischen Brandverhaltens sämtliche Hohlleiterkabel aus allen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen von Kabelabschottungssystemen herausgenommen. Nach Zulassung können diese Kabel nur durch Abschottungen geführt werden, wenn diese gesondert geprüft wurden. Aufgrund einer Weiterentwicklung der Kabelboxen von Wichmann Brandschutzsysteme ist nun eine ganze Reihe gängiger Hohlleiterkabel S90-klassifiziert. Das gilt insbesondere auch für große Hohlleiter. Auch bei Koaxialkabeln gilt, dass sie nicht grundsätzlich von einer Standardzulassung abgedeckt sind, wenn sie im Inneren einen hohlen Kern haben. Der Raum zwischen dem inneren Leiter und der äußeren Abschirmung ist in der Regel mit PE-Schaum ausgefüllt. Auch hier hat Wichmann für eine Reihe Koaxialkabel bis zu einem Durchmesser von 60mm den Nachweis über die 90 Minuten Feuerbeständigkeit mit den Kabelboxen erbracht.



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