Wärmepumpen
staatlich fördern
Schnelle Entscheidungen
machen sich bezahlt

Die Attraktivität von erneuerbaren Energien steigt nicht nur durch die explodierenden Preise für Öl und Gas. Wer sich für eine Kosten sparende und umweltschonende Wärmepumpenanlage entscheidet, erhält jetzt vom Staat zusätzliches Geld. Selten gab es so hohe finanzielle Förderungen wie in diesem Jahr. Der Wärmepumpen-Spezialist Tecalor aus Holzminden empfiehlt daher: Wer sich Zuschüsse sichern möchte, muss sich schnell entscheiden.
Durch das Inkrafttreten des neuen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zum Jahreswechsel werden die Anforderungen für die Förderfähigkeit drastisch geändert und auch beim Bestand nach oben korrigiert. So wird zukünftig eine Nutzung von 20% an erneuerbaren Energien bei einem Neubau vorgeschrieben. Diese Vorschrift kann nach Inkrafttreten nicht mehr gefördert werden. Daher ist jetzt die beste Zeit, das Heizsystem zu wechseln, um noch die staatlichen Zuschüsse zu beziehen. Hausbesitzer, die von der aktuellen großzügigen Förderung profitieren wollen, müssen den vollständig ausgefüllten Antrag inklusive aller Anlagen bis zum 31.12.2008 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Mit einer Wärmepumpe können die Vorgaben der Förderung problemlos erfüllt werden. Alle Tecalor-Produkte, u.a. Sole/Wasser-, Luft/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, sind mit innovativer Technik ausgestattet und nach dem Marktanreizprogramm des BAFA regional unterschiedlich förderfähig. So wird beispielsweise der Neubau eines Einfamilienhauses mit 190m-2 Wohnfläche durch die Installation der Sole/Wasser-Wärmepumpe TTF 10 cool inklusive Erdsonde mit einer Basissubvention von 1.900E unterstützt: Durch die Entscheidung für das Luft/Wärme- Modul TVM ergibt sich eine zusätzliche Innovationsförderung von 950E. Weitere Vorzüge sind neben dauerhaft niedrigen Kosten für Heizung und Warmwasser eine kontrollierte Wohnraumlüftung und die Regenerierung der Erdsonde. Anträge für Förderung sollten spätestens sechs Monate nach Fertigstellung beim Bundesamt vorliegen allerdings vor dem Jahreswechsel 2008.



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