E-Mobilität mit Weitblick fördern

Komponenten zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur

E-Mobilität mit Weitblick fördern

Leerrohre sind eine zukunftssichere Investition und bieten Flexibilität für die Umsetzung neuer Technologien wie der Elektromobilität. Durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) schafft die Bundesregierung ab März 2021 eine verpflichtende Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Autos in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Mit Lösungen von Fränkische sind Nutzer gut vorbereitet – von ökobilanzierten Elektroinstallationsrohren über erdverlegte Leerrohre bis zur Aufputz-Installation im Parkraum.

 (Bild: Fränkische Rohrwerke)

(Bild: Fränkische Rohrwerke)

Verlegen Bauherren bei Neubau oder Sanierung bereits vorausschauend Leerrohre, investieren sie in die Zukunftssicherheit von Gebäuden. Denn mit einer flexiblen Infrastruktur lässt sich die vorhandene Elektroinstallation einfach erweitern – z.B. um eine eigene Ladesäule für das E-Auto. „Leerrohre schützen die Leitungen nicht nur vor Belastung oder Beschädigung, sondern reduzieren auch den späteren Installations- und Kostenaufwand deutlich. Sie sind damit eine wesentliche, wirtschaftliche und nachhaltige Investition für die Zukunft“, sagt Matthias Jahn, Leiter Produktmanagement im Geschäftsbereich Elektro Systeme bei Fränkische. Dass es sich lohnt, bei Neubau oder Sanierung eine Ladestation für Elektrofahrzeuge mit der geeigneten Infrastruktur einzuplanen, bestätigt eine Studie des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI): Demnach liegen die Kosten für die spätere Nachrüstung bei einem neu gebauten Einfamilienhaus etwa 6- bis 8-fach höher im Vergleich zu einer zukunftssicheren Planung mit Leerrohren.

Die co2ntrol Kunststoff-Wellrohre von Fränkische bauen eine passende Leerrohr-Infrastruktur für Elektromobilität auf. (Bild: Fränkische Rohrwerke)

Die Co2ntrol Kunststoff-Wellrohre bauen eine passende Leerrohr-Infrastruktur für Elektromobilität auf. (Bild: Fränkische Rohrwerke)

Ladeinfrastruktur für E-Autos bald Pflicht

Ein neues Gesetz soll eine Million Ladepunkte schaffen und bis 2030 mindestens sieben Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straßen bringen. Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität setzt die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 in nationales Recht um. Das GEIG sieht Folgendes ab März 2021 vor: Bei neuen und sanierten Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss jede Parkfläche mit einem Elektroinstallationsrohr ausgestattet werden. Bei Nichtwohngebäuden wie Gewerbeimmobilien ist jeder fünfte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur vorzusehen und auf Parkplätzen von neu errichteten Nichtwohngebäuden muss mindestens ein Ladepunkt vorhanden sein. Bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ist ab 2025 ein Ladepunkt erforderlich.

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Fränkische Rohrwerke
www.fraenkische.de

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