Zuschüsse für Photovoltaik-Förderung gesenkt

Zuschüsse für Photovoltaik-Förderung gesenkt

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat Änderungen im EEG bezüglich der künftigen Photovoltaikvergütung beschlossen. Demnach wird zum einen die Förderung für alle Solaranlagen flexibel an die Marktentwicklung angepasst; die Zielmarke für den jährlichen Ausbau beträgt nun 3.000MW pro Jahr. Des Weiteren wird der Eigenverbrauch von Solarstrom durch eine höhere Vergütung gestärkt. Die Vergütungssätze für die Einspeisung werden um 15% einmalig und zusätzlich abgesenkt. Damit soll laut BMU die durch den Verfall der Marktpreise eingetretene Überförderung ausgeglichen werden. Bei Dachanlagen greift diese Regelung zum 1. April, bei Freiflächenanlagen zum 1. Juli 2010. Zudem wird der Vergütungssatz für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen um weitere 10%, also insgesamt 25%, abgesenkt. Die Absenkung ist zum 1. Juli 2010 vorgesehen. Die Frist, Freiflächenanlagen bis Ende 2014 zu bauen, wird aufgehoben. Kritik an den Plänen des BMU kommt vor allem vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Dieser kritisierte in einer Stellungnahme vor allem die einmalige Senkung der Fördermittel: Seiner Ansicht nach würde die „überstürzte und übergroße Absenkung der Einspeisevergütung (…) den Photovoltaikmarkt in Deutschland weitgehend zum Erliegen bringen“. Er befürchtet durch den Eingriff des BMU in die Planungszyklen die Insolvenz vieler Betriebe und damit die Gefährdung von Arbeitsplätzen in den elektro- und informationstechnischen Handwerken.