Kostensenkung durch geringere Bandbreite und intelligente Eventsteuerung

Um die Bandbreite zu reduzieren, können verschiedene Software-Lösungen eingesetzt werden. Technologien wie i-Stream von Brickcom ermöglichen es beispielsweise, Bildausschnitte in unterschiedlicher Auflösung aufzuzeichnen. Dadurch lässt sich die anfallende Bandbreite um 30 Prozent oder mehr reduzieren. Fortschrittliche Eventsteuerungen tragen zu einer zusätzlichen Bandbreitenminimierung bei. Diese ermöglichen es, dass die Kameras bei auffälligem Verhalten – etwa der Entfernung eines bestimmten Objektes oder dem unbefugten Betreten eines gesperrten Bereichs – automatisch je nach eingestellten Bildausschnitt und Objektentfernung einen hochauflösenden Video-Stream mit einer minimalen Pixeldichte von 260 Pixel pro Meter starten. So wird von der verdächtigen Situation verwert- und belastbares Bildmaterial erstellt, das eine zuverlässige Gesichtserkennung ermöglicht. Im Normalbetrieb sendet die Kamera hingegen nur in bestimmten zeitlichen Abständen ein Bild an den zentralen Aufzeichnungsserver und speichert das restliche Bildmaterial auf der internen SD-Karte. Verglichen mit einer kontinuierlichen Übertragung wird das Datenvolumen so entscheidend minimiert.

Kamerazugriff per App

Über ein intelligentes Alarmmanagement ist zudem sichergestellt, dass das zuständige Wachpersonal unmittelbar über verdächtige Aktivitäten informiert wird. Das Wachpersonal kann direkt auf das Live-Bild zugreifen und, falls notwendig, Gegenmaßnahmen einleiten. Der Zugriff auf das Kamerabild kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Etwa durch die Einbindung der Kamera in ein Virtual-Private-Network des überwachenden Unternehmens oder über dynamische DNS-Namensdienste wie Easylink von Brickcom. Über Letztere kann der Kamera eine individuelle Bezeichnung zugeordnet werden – unabhängig von der IP-Adresse. Dank eines spezifischen Links kann die Kamera dann zu jeder Zeit erreicht werden, egal ob vom PC, Smartphone oder Tablet aus. Durch zahlreiche Apps für mobile Betriebssysteme wie iOS oder Android wird die Verbindung zusätzlich vereinfacht.

Immer im Blick: Datenschutz

Bei der Installation einer Videoüberwachungslösung muss unbedingt das Thema Datenschutz beachtet werden. Nach §28 Absatz 1 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes darf Videoüberwachung nur eingesetzt werden, wenn sie Mitarbeiter nicht in ihren Persönlichkeitsrechten einschränkt oder zur Verhaltensüberwachung missbraucht wird. Allein die breite Präsenz von Videoüberwachungskameras kann jedoch bereits zur Folge haben, dass sich Mitarbeiter kontinuierlich überwacht fühlen – auch wenn die Kameras nicht aufzeichnen. Es bietet sich daher an, nur bestimmte, wenig frequentierte Bereiche zu überwachen, etwa Materiallagerstätten oder abgeschlossene Baucontainer. Hier steht der Zweck, also der Schutz vor Diebstahl, klar im Vordergrund und erlaubt somit eine durchgehende Überwachung dieser Stellen. Es gilt allerdings auch hier: Im Vorfeld der Überwachung sollten die Zwecke, für welche die erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet oder genutzt werden sollen, konkret festgelegt werden. Außerdem sollte die Überwachung durch das Aufstellen gut lesbarer Schilder deutlich kenntlich gemacht werden.