Häuslebauer heizen mit Sonne, Erdwärme oder Holz

Ab Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken. Das verabschiedete Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) informiert, was das neue Gesetz für Bauherren bedeutet. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Wärmebedarf von derzeit gut 6% auf 14% steigen. Dabei gilt: Je höher der Effizienzstandard des Gebäudes, desto niedriger der Aufwand für die Wärmeversorgung. Neben den klimaschonenden Effekten hat das Wärmegesetz auch einen praktischen Nutzen für Hausbesitzer: Durch den Einsatz Erneuerbare Energien für die Beheizung seines Gebäudes, macht man sich von der Preisentwicklung fossiler Energieträger unabhängiger. Zukünftige Hausbesitzer, die Erneuerbare Energien in ihre Energieversorgung integrieren möchten, können auf ausgereifte Techniken zurückgreifen und zwischen verschiedenen Einsatzmöglichkeiten wählen: Thermische Solaranlagen (Trinkwarmwasserbedarf und teilweise Raumwärme), Holzheizung (zusätzliches Heizsystem für Solaranlagen), Wärmepumpe (muss mind. die Hälfte des Wärmebedarfs abdecken können), Alternativen (Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes), Energieberatung (jedes Gebäude braucht eine maßgeschneiderte Lösung).



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