GfS-EH-Türwächter mit Einhandbedienung

Seit 2004 gelten europaweit die Euro-Normen DIN EN179 und DIN EN1125 zur Sicherung von Notausgangs- und Paniktürverschlüssen. Vor diesem Hintergrund wurden von der GfS – Gesellschaft für Sicherheitstechnik mbH – die GfS-EH-Türwächter, die die hier geforderte Einhandbedienung realisieren, entwickelt. Seither haben sich die Geräte in verschiedenen technischen Ausführungen europaweit am Notausgang bewährt. Sie sind als stabile Metallausführung (Zinkdruckguss) sowie mit Optionen zur individuellen technischen Modifikation verfügbar. Laut Hersteller sind die Türwächter aufgrund ihrer robusten Ausführung wartungsarm und langlebig. Da keine E-Installation erforderlich ist (batteriebetrieben), sind sie sofort einsatzbereit und netzunabhängig. Der Reparaturbedarf der Geräte ist gering. Sollten Reparaturen oder Ersatzteillieferungen notwendig werden, sind diese langfristig bei GfS erhältlich. Der Hersteller hat die Garantiebedingungen für alle EH-Türwächtermodelle verbessert und die Qualitätssicherung auf fünf Jahre verlängert. Am Notausgang ist eine Hemmschwelle am Notausgang aufgebaut. Die einfache Notöffnung erfolgt mit einem Handgriff durch Drücken der Türklinke. Bei Betätigung findet eine Alarmaktivierung statt, die Alarmabschaltung erfolgt mittels Schlüssel. Einzel- und Dauerfreigabe sind möglich. Das Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen hat den EH-Türwächter in Verbindung mit den entsprechenden Notausgangsverschlüssen als Einheit gemäß der DIN EN179 geprüft und die Eignung des Gerätes zur Absicherung von Notausgängen bestätigt.



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