Verbändevereinbarungen mit SHK-Handwerk

Energiewende braucht qualifizierte Arbeitskräfte

v. l. n. r.: ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi, ZVEH-Präsident Lothar Hellmann, ZVSHK-Präsident Michael Hilpert und ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann.
v. l. n. r.: ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi, ZVEH-Präsident Lothar Hellmann, ZVSHK-Präsident Michael Hilpert und ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann.Bild: Bildschön / Patrick Schmetzer

Mit der Überarbeitung der bestehenden 7a-Verbändevereinbarung und einer gemeinsamen Stellungnahme zur Eintragung in ein Installateurverzeichnis machen die Elektro- sowie die Sanitär-, Heizung- und Klima-Handwerke die zunehmende Bedeutung gewerkeübergreifenden Arbeitens im Zuge der Energiewende deutlich und sorgen gleichzeitig dafür, dass die hohen Qualifikationsanforderungen auch künftig erfüllt werden. Mit der 7a-Verbändevereinbarung haben der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) schon vor vielen Jahren die Basis für gewerkeübergreifendes Arbeiten gelegt, indem sie die fachlichen Anforderungen definierten, die für die Ausführung von Tätigkeiten im jeweils anderen Gewerk zu erfüllen sind. Die Verbändevereinbarung erleichtert es Elektrobetrieben und ihren Kollegen aus dem Bereich Sanitär, Heizung, Klima, damit, ihren Kunden Leistungen aus einer Hand anzubieten. Gleichzeitig schuf man mit der Vereinbarung die Voraussetzungen für ein bundeseinheitliches Verfahren und gab den Handwerkskammern ein wichtiges Instrument für die Eintragung in die Handwerksrolle gemäß §7a HwO an die Hand.

Vereinbarung wird aktualisiert

Mit Hinblick auf das hohe, für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende erforderliche Tempo gewinnt die bestehende Verbändevereinbarung für den ZVEH und den ZVSHK weiter an Bedeutung. Die Vereinbarung wurde daher in den vergangenen Monaten aktualisiert und in einigen Punkten nachjustiert. Die offizielle Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgte am gestrigen Donnerstag (9.) im Rahmen der ZVEH-Jahrestagung durch ZVEH-Präsident Lothar Hellmann, ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi, ZVSHK-Präsident Michael Hilpert und ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann in Wiesbaden. Parallel zu der 7a-Vereinbarung setzten die vier Handwerksvertreter ihre Unterschrift unter eine weitere, von den beiden Bundesverbänden erarbeitete Verbändeerklärung, bei der es um die Voraussetzungen zur Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers bzw. Wasserversorgers geht. Die gemeinsame Erklärung stärkt die hohe Bedeutung der Installateurverzeichnisse. Hintergrund ist, dass mit der Eintragung in die Handwerksrolle und dem dafür notwendigen Qualifikationsnachweis zwar Arbeiten im jeweils anderen Gewerk möglich sind, die energierechtlichen Voraussetzungen für Arbeiten am Niederspannungs- bzw. am Niederdrucknetz sind dadurch jedoch nicht abgedeckt. Mit dem Verfahren zur Eintragung ins Installateurverzeichnis wird geprüft, ob die notwendigen Qualifikationen für Arbeiten am Strom- oder Gasnetz vorhanden sind und ob sich diese auch auf dem aktuellen Stand befinden.

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