Aufzüge – Personal qualifizieren

Die Richtlinie VDI2168 dient den Fortbildungsmaßnahmen für Personen, die mit der Prüfung von Aufzügen betraut sind, oder die Prüfungen von Produkten und Dienstleistungen in diesem Bereich durchführen (Planung, Konstruktion, Herstellung, Montage, Instandhaltung). Sie stellt Anforderungen an die mit diesen Schulungen betrauten Referenten, legt Schulungsinhalte dar, gibt Rahmenbedingungen für den Ablauf der Schulung vor und legt Prüfungsbedingungen für die Abschlussprüfung fest. Sie formuliert eine neutrale Selbstverpflichtung der Branche. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert Personen und Organisationen mit speziellen Kenntnissen für die Prüfung von Aufzügen. Für die Aufzugsbranche gibt es aber weder ein Berufsbild noch ein technisch-wissenschaftliches Studium. Die in der Aufzugsbranche berufstätigen Personen haben in der Regel ihre Ausbildung in anderen Berufsbereichen erworben und durch Erfahrung fachspezifisch vertieft. In der Praxis werden hohe fachspezifische Kenntnisse, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, gefordert, die nachzuweisen sind. Die durchzuführenden Maßnahmen erfordern eine gezielte Fortbildung des damit betrauten Personals. Hier leistet die Richtlinie VDI2168 Hilfestellung. Herausgeber der Richtlinie VDI2168 ist die VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung.



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