
Mehr als 70 Prozent aller sicherheitstechnischen Einrichtungen in Gebäuden weisen Mängel auf. Das geht aus dem Baurechtsreport des TÜV-Verbandes für das Jahr 2023 hervor. TÜV Süd hat die Mängel im Bereich des technischen Brandschutzes genauer betrachtet. Das Ergebnis: Durch planungs- und baubegleitende Prüfungen sowie fachgerechte Wartung und Instandhaltung könnten Mängel wirksam reduziert werden.
Der Baurechtsreport erfasst gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von sicherheitsrelevanten Anlagen in sogenannten Sonderbauten. Dazu gehören u.a. Hochhäuser, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hotels oder Hochhäuser. Im Jahr 2023 wiesen 27,1 Prozent der geprüften Brandschutzanlagen „wesentliche Mängel“ und 43,9 Prozent „geringfügige Mängel“ auf. Nur 29 Prozent der Anlagen waren mängelfrei. „Die Ergebnisse sind besorgniserregend“, sagt Stefan Veit, Experte für anlagentechnischen Brandschutz bei der TÜV Süd Industrie Service GmbH. Vor allem deshalb, weil die Zahl der Anlagen mit wesentlichen Mängeln trotz wiederkehrender Prüfungen seit Jahren auf einem hohen Niveau verharrt. „Diese Mängel beeinträchtigen die Betriebssicherheit und Wirksamkeit der betroffenen Anlagen“, so Veit. „Sie gefährden damit auch die Sicherheit der Gebäude und der Menschen in den Gebäuden.“ Flexible KNX-Erweiterung ohne Verkabelung: Die RF+ Funkprodukte von MDT ermöglichen eine einfache Nachrüstung im Bestand, reduziert den Installationsaufwand und bietet energieeffizienten Betrieb mit langer Batterielaufzeit und KNX Secure. ‣ weiterlesen
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Um den Ursachen für die Mängel auf die Spur zu kommen, wertete Veit mehr als 600 Prüfberichte von wiederkehrenden Prüfungen an Brandmelde- und Alarmierungsanlagen aus. Die Prüfungen wurden zwischen 2019 und 2022 von Sachverständigen durchgeführt. „Dabei standen nicht die absoluten Mängelzahlen im Vordergrund“, erklärt Veit. „Es ging vor allem darum, Hintergründe der Mängel und Trends zu erkennen und zu verifizieren.“ Eine wichtige Erkenntnis der Untersuchung besteht darin, dass die häufigsten Mängel nicht auf technische Defekte, sondern auf organisatorische Probleme wie fehlende Unterlagen oder fehlende Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen zurückzuführen waren.
Auch bei Mängeln mit mittlerer Häufigkeit spielten technische Defekte von Komponenten nur eine untergeordnete Rolle. Stattdessen verzeichneten die Prüfberichte viele Mängel bei Brandfallsteuerungen, an Kabel- und Leitungsanlagen und bei der Spannungsversorgung der Anlagen. „Solche Mängel sind entweder auf Fehler bei der Planung und Errichtung oder auf fehlende bzw. nicht fachgerechte Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zurückzuführen“, erklärt Veit. Dass die Berichte vergleichsweise wenig Mängel aufgrund technischer Defekte von Komponenten enthielten, führt der Experte vor allem darauf zurück, dass solche Mängel in modernen Anlagen durch automatische Prüfeinrichtungen sowie technische Maßnahmen zur Fehlererkennung diagnostiziert werden und in der Regel im Rahmen der regelmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen durch qualifizierte Fachfirmen mit geringem Aufwand zu beheben sind.
Eine zunehmende Herausforderung für alle Beteiligten ist nach Aussage von Veit die Planung, Projektierung, Programmierung und Inbetriebnahme von Brandfallsteuerungen. „Der Aufwand nimmt mit der Zahl der vernetzten Gewerke und der Zahl der verschiedenen Steuerszenarien für das Zusammenwirkungen der einzelnen Anlagen in unterschiedlichen Situationen exponentiell zu“, betont der Experte. Die Schwierigkeiten beginnen bereits bei der Anforderungsanalyse, weil Vorgaben aus verschiedenen Rechtsgebieten und Regelwerken zu berücksichtigen und in einem gemeinsamen Steuerungskonzept der sicherheitsrelevanten Anlagen abzubilden sind. Die vernetzten Anlagenfunktionen müssen übergreifend geprüft werden, weil Einzelprüfungen innerhalb der Gewerke anfällig für Lücken sind und bei unzureichender Abstimmung und Koordination ein Sicherheitsrisiko verursachen. Die Empfehlung von Veit: Um das bestimmungsgemäße Zusammenwirken über technische und auftragsbezogene Gewerke- und Anlagengrenzen hinweg zu gewährleisten, sind ein koordiniertes Inbetriebnahme-Management und eine separate Prüfung erforderlich, die neben baurechtlichen Anforderungen auch sicherheitsrelevante Systemfunktionen aus weiteren relevanten Rechtsgebieten wie der Betriebssicherheitsordnung berücksichtigt.
















