ZVEH und BIV Kälteanlagenbau erneuern Vereinbarung

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) haben eine neue Vereinbarung zur Eintragung in die Handwerksrolle des jeweils anderen Gewerks nach §7a der Handwerksordnung (HwO) geschlossen. Darin sind auch die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für die auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Ausübungsberechtigung eindeutig definiert. Diese Vereinbarung ersetzt die Vorgängerversion aus dem Jahr 1997. Auf der Basis der damaligen Vereinbarung haben sich über 1.500 Betriebe der elektro- und informationstechnischen Handwerke eingeschränkt in die Handwerksrolle des Kälteanlagenbauerhandwerks eintragen lassen. Das jetzt neu unterzeichnete Abkommen bringt die Qualifizierungsmaßnahmen auf den neuesten Stand und ist an die veränderte Verordnungslage angepasst. Die Vereinbarung wurde Ende November unterzeichnet und gilt ab sofort.



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