Zutrittsregelung und Videoüberwachung

Zutrittsregelung und Videoüberwachung

Unternehmen sehen sich durch steigende allgemeine Kriminalität, Wirtschaftsspionage, Sabotage u.ä. immer mehr der Gefahr ausgesetzt, Opfer eines entsprechenden Übergriffs zu werden. Hochwertige Produkte werden gestohlen, Computer mit sensiblen Firmendaten sind plötzlich verschwunden, streng geheime Entwicklungsdaten werden einfach kopiert und an die Konkurrenz verkauft usw. Im schlimmsten Fall kann daraus der wirtschaftliche Ruin eines Unternehmens resultieren. Als besonders wirkungsvoll zum Schutz der unternehmerischen Werte erweisen sich Zutrittskontroll- und Videoüberwachungsanlagen.
Zutrittskontrollanlagen steuern die Zutrittsberechtigung bestimmter Personen zu festgelegten Räumen bzw. Gebäuden und stellen so sicher, dass unberechtigte Personen keinen Zugang erhalten. Somit können z.B. Lieferanteneingänge, Verwaltungsräume, Entwicklungsbereiche u.ä. vor unberechtigtem Zutritt geschützt werden. Zugang bekommen nur jene Personen, die berechtigt sind und sich vorab zu erkennen gegeben haben, z.B. mit Karte, PIN-Code oder biometrischem Merkmal, z.B. Fingerabdruck oder Gesichtserkennung. In Kombination mit anderen Sicherungssystemen, wie Einbruchmelde-, Brandmelde- oder Video-Überwachungstechniken, können komplexe Sicherungsaufgaben bewältigt werden. Aufgrund der umfangreichen Variations- bzw. Steuerungsmöglichkeiten können die Zutrittsrechte einzelner Personen oder Personengruppen zu den Sicherungsbereichen bzw. an jeder einzelnen Tür und zu allen gewünschten Zeiten vergeben und damit der Zutritt geregelt werden. So ist es z.B. möglich, dass eine bestimmte Person zu einem Lagerraum ein unbeschränktes Zutrittsrecht hat, einen zweiten Raum nur zusammen mit einer weiteren Person betreten darf und eine dritte Tür nur innerhalb bestimmter Zeitzonen, z.B. werktags oder während der Geschäftszeiten, betreten darf. Somit bietet sich durch ein Zutrittskontrollsystem die Möglichkeit, Lieferanten- und Personalmanipulationen zu verhindern bzw. zu erschweren. In Verbindung mit Video-Überwachungsanlagen lassen sich hiermit auch sehr erfolgreich ‚Austrittsüberwachungen‘ vornehmen. Ein möglicher Verlust einer Zutrittsberechtigungskarte bzw. eines ‚intelligenten‘ Schlüssels ist weniger problematisch als beim herkömmlichen Schlüsselsystem, da der verlorene Schlüssel durch Sperren im Zutrittssystem unbrauchbar – da nicht mehr zutrittsberechtigt – geworden ist. Zutrittskontrollanlagen kommen in der Praxis in unterschiedlichster Form vor, die Bandbreite reicht vom einfachen mechatronischen Schließsystem bis zum Hochsicherheitssystem. Darüber hinaus ist eine Anbindung an andere Gefahrenmeldeanlagen oder administrative Systeme wie Zeit- und Betriebsdatenerfassung problemlos möglich.

Videoüberwachung

Als Zusatznutzen zur Zutrittsregelung bietet die Videoüberwachung die Möglichkeit, Eingangsbereiche, Zufahrten sowie sensible und/oder schwer überschaubare Räume visuell zu kontrollieren. Der Vorteil der Videoüberwachung liegt darin, dass das konkrete Geschehen in einem oder mehreren Objekten gleichzeitig beobachtet werden kann. Durch diese kostengünstige Dauerüberwachung können bestimmte Ereignisse auch zur Beweissicherung festgehalten werden. Unter Einbeziehung von Videosensoren kann die Anlage selbstständig Alarme auslösen und dem Wachpersonal somit die Arbeit an den Überwachungsmonitoren durch die ereignisgesteuerte Anzeige der relevanten Bildszenen wesentlich erleichtern. Moderne Videoüberwachungssysteme verfügen über entsprechende Schnittstellen um Systeme anderer Sicherheitsgewerke (z.B. Zutrittskontrolle, Einbruchmeldetechnik usw.) intelligent und zuverlässig miteinander zu verknüpfen. Im einfachsten Fall besteht eine Video-Überwachungsanlage aus einer Kamera, einem Monitor sowie einer Leitung, die beide Teile miteinander verbindet. Natürlich lassen sich auch komplexe Anlagen mit mehreren Kameras und Monitoren, Zentralsteuerung, Bildaufzeichnung sowie einer Weiterleitung der Bildinformationen auch über größere Entfernungen, z.B. über Mobilfunk, Internet oder das Telefonnetz, zusammenstellen. Bei der Auswahl entsprechender Produkte ist eine qualifizierte Beratung und Betreuung durch Sicherheits-Fachfirmen unverzichtbar. Denn durch den Einsatz falscher Produkte bzw. durch falsche oder fehlende Planung von Sicherungsanlagen kommt es häufig zu Falschalarmen und/oder Fehlfunktionen des Systems, die dann oft zum Abschalten bzw. zur Nichtbenutzung der Anlage führen. Die im BHE organisierten Fachfirmen zeichnen sich durch Fachkenntnis und Flexibilität aus und stehen Interessenten gerne jederzeit mit ihrer Fachkompetenz zur Verfügung.

BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.
www.bhe.de

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