Absenkung der Solarvergütung vorerst gestoppt

Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Absenkung der Vergütung für Solarstrom im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner Plenarsitzung am 4. Juni nicht verabschiedet. Da laut Bundesrat das Gesetz in seiner aktuellen Fassung den Produktions- und Forschungsstandort für Photovoltaik in Deutschland gefährde und die nationalen Klimaschutz- und Ausbauziele für Erneuerbare Energien in Frage stelle, liegt die Angelegenheit nun dem Vermittlungsausschuss vor. Die Solarförderung sollte nach Beschluss des Bundestags im Mai dieses Jahres auf Dächern ab dem 1. Juli um 16% und auf den meisten Freiflächen um 15% abgesenkt werden (wir berichteten in digital home news | 08 2010). Der Bundesrat fordert dagegen, die Verringerung auf höchstens 10% zu begrenzen. Das in Kraft treten des Gesetzes zum 1. Juli wird sich nun verzögern, denn nach dem Vermittlungsausschuss muss sich der Bundesrat erneut damit befassen. Dies kann jedoch frühestens in der nächsten Sitzung am 9. Juli geschehen. Sollte der Bundestag dem Bundesrat entgegenkommen, könnte das Gesetz dann freigegeben werden. Andernfalls kann der Bundestag das Gesetz dennoch verabschieden, womit sich das Gesetzesverfahren weiter verlängert. Die Kürzungen können allerdings auch rückwirkend zum 1. Juli ihre Gültigkeit erfahren.



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