DIBt nimmt Rauchabzüge für Aufzugfahrschächte in Bauregelliste auf

Im aktuellen Entwurf vorgesehener Änderungen der Bauregelliste für die Ausgabe 2007/2 hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) unter Punkt 3.13 / Teil C nun ‚Rauchabzüge in Fahrschächten von Aufzügen‘ neu aufgenommen. Hintergrund für die Aufnahme von Rauchabzugssystemen für Aufzugsschächte in die Bauregelliste ist die neue Energie-Einsparverordnung (EnEv). Gemäß dieser Verordnung müssen bei neu beantragten Bauvorhaben alle wärmeübertragenden Gebäudeumfassungsflächen so ausgeführt werden, dass sie entsprechend dem Stand der Technik luftundurchlässig sind. Das gilt auch für Aufzugsschächte. Diese wurden allerdings bisher mit Permanentöffnungen versehen, um für Frischluft zu sorgen und im Brandfall eine Austrittmöglichkeit für Rauch zu schaffen. Planer, Architekten und Bauherren können künftig Systeme zur Aufzugsschachtentrauchung einsetzen, die der Bauregelliste C entsprechen, um die gesetzlich geforderten Entrauchungsöffnungen entsprechend der EnEV zu verschließen. Weitere Nachweise werden baurechtlich nicht mehr benötigt. Das Unternehmen D+H bietet mit LSC ein EnEV-konformes System, das die Energiekosten oft um mehr als 1.000 Euro pro Jahr senkt und zugleich die Sicherheit im Aufzug erhöht. LSC sorgt für sicheren Rauchabzug und verhindert unnötige Wärmeverluste. Denn die Rauchabzugsöffnung wird nur im Brandfall oder für kurzzeitige Lüftung geöffnet, so dass keine Warmluft über den Aufzugsschacht permanent aus dem Gebäude entweichen kann. Zusätzlich zur Branddetektion lässt sich die Haupt-Evakuierungsebene mit einem Rauchmelder überwachen. Das macht eine Evakuierungsfahrt des Aufzuges in eine sichere, rauchfreie Ebene möglich.