Der Energieausweis für Wohngebäude

Seit dem 1. Juli 2008 müssen Eigentümer von Wohngebäuden, die bis Ende 1965 erbaut wurden, Miet- und Kaufinteressenten einen Energieausweis vorlegen. Für jüngere Wohngebäude ist der Ausweis ab dem 1. Januar 2009 Pflicht. Er macht auf den ersten Blick deutlich, ob das Gebäude einen hohen oder niedrigen Energieverbrauch erwarten lässt – ob es im roten oder grünen Bereich steht. Das ermöglicht Verbrauchern den bundesweiten Vergleich verschiedener Objekte. Zudem enthält der Ausweis Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch senken können.
‚Energieschleuder‘ oder besonders ’sparsames Haus‘? Zuverlässige Informationen über den Energieverbrauch eines Gebäudes waren bisher vor der ersten Heizkostenabrechnung selten zu bekommen. Der Energieausweis für Gebäude soll jetzt für mehr Transparenz im Immobilienmarkt sorgen. Je höher die Energiepreise steigen, desto mehr lohnt es sich für Miet- und Kaufinteressenten auf die Energieeffizienz eines Gebäudes zu achten und diesen Aspekt in ihre Entscheidung für eine Immobilie einzubeziehen. Der Energieausweis zeigt, wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen. Mieter und Käufer sollten nach dem Energieausweis fragen und verschiedene Gebäude mithilfe des Energieeffizienzlabels im Energieausweis miteinander vergleichen.

Orientierungshilfe für Hausbesitzer

Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine wichtige Orientierungshilfe und ein Einstieg in die energetische Gebäudemodernisierung. Er weist übersichtlich die energetischen Mängel des Hauses auf und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Modernisierungsmaßnahmen die Energiebilanz verbessert werden kann.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der ausführliche Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweisaussteller den energetischen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel oder wenig heizt, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Energieausweis keine Rolle. Grundlage für den einfachen Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzen drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Beide Energieausweisvarianten enthalten Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen man den Energieverbrauch im Gebäude senken kann.

Die Qualität muss stimmen

Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Eigentümer sollten auf die Qualität des angebotenen Energieausweises bzw. der Beratungsleistung des Ausstellers achten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt, auch beim Verbrauchsausweis eine Vor-Ort-Begehung durchführen zu lassen. So kann der Aussteller die Plausibilität der vorliegenden Verbrauchsdaten besser überprüfen und die Modernisierungsempfehlungen ausgehend vom konkreten Gebäude ermitteln. Bekommt ein Mieter oder Käufer den Energieausweis vorgelegt, sollte er vor allem feststellen, ob es sich um einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis handelt. Davon hängt es ab, welche Art von Informationen er über ein Gebäude bekommt. Gebäudeeigentümer haben prinzipiell die Wahl, doch die dena empfiehlt bei Wohngebäuden den Bedarfsausweis. Eine Pflicht für Bedarfsausweise besteht bei Neubauten sowie ab dem 1. Oktober 2008 bei energetisch unsanierten Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.

Energieausweis bei Modernisierung

Steigende Energiepreise machen es für Eigentümer immer lohnenswerter in energetische Modernisierungen zu investieren. Der Ausweis ist eine wichtige Erstinformation und ein effizientes Analyseinstrument. Er bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt, mit welchen Maßnahmen der Energiebedarf reduziert werden kann. Für Miet- und Kaufinteressenten schafft er Orientierung im Immobilienmarkt und unterstützt sie bei der Suche nach einer sparsamen Wohnung oder einem Haus.