30 Jahre E-Check: das Sicherheitssiegel der E-Handwerke

Andreas Habermehl, Geschäftsführer Technik und Berufsbildung im Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).
Andreas Habermehl, Geschäftsführer Technik und Berufsbildung im Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).Bild: ©ArGe Medien im ZVEH

Seit 1996 ist der E-Check das anerkannte Sicherheitssiegel der E-Handwerke. Er darf ausschließlich von qualifizierten Innungsfachbetrieben durchgeführt werden. Das geschützte Prüfsiegel steht für geprüfte elektrische Sicherheit und gewährleistet, dass elektrische Anlagen, Geräte und Systeme normgerecht und zuverlässig betrieben werden, im privaten Wohnumfeld ebenso wie im gewerblichen Bereich. Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums im Jahr 2026 spricht Andreas Habermehl, Geschäftsführer Technik und Berufsbildung im Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), über die Bedeutung des E-Checks.

Beim E-Check überprüft eine Elektrofachkraft die elektrischen Installationen systematisch und fachgerecht. In jedem Raum werden u.a. Verkabelungen, Steckdosen, Schalter, Beleuchtung, Sicherungen und weitere elektrische Einrichtungen geprüft. Ziel ist es festzustellen, ob die elektrische Anlage den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht oder ob Mängel, Überlastungen oder altersbedingte Schäden vorliegen. Geprüft werden u.a.:

  • Elektroinstallationen und Leitungen auf Beschädigungen, Alterung und Überlastung
  • Schutzeinrichtungen wie Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD), die vor gefährlichen Stromunfällen schützen
  • Ortsfeste elektrische Geräte wie E-Herde
  • Maßnahmen des Blitz- und Überspannungsschutzes

Darüber hinaus identifiziert die Fachkraft unnötige Stromverbräuche, zeigt Energiesparpotenziale auf und berät zu moderner Elektrotechnik: Von effizienter Beleuchtung bis hin zu Smart-Home- und Energiemanagementlösungen.

In den vergangenen 30 Jahren hat sich der E-Check als wichtiges Qualitäts- und Orientierungsinstrument etabliert. Heute stehen spezialisierte Varianten zur Verfügung, etwa der E-Check PV für Photovoltaikanlagen, der E-Check EMA für elektrische Maschinen, der E-Check IT für Kommunikations- und Datennetze sowie der E-Check E-Mobilität für Ladeinfrastruktur.

Es gibt verschiedene Varianten des E-Checks: PV, E-Mobilität, IT und EMA.
Es gibt verschiedene Varianten des E-Checks: PV, E-Mobilität, IT und EMA.Bild: ©ArGe Medien im ZVEH

3 Fragen, 3 Antworten – Andreas Habermehl, ZVEH

Der E-Check feiert 2026 sein 30-jähriges Bestehen. Was war 1996 der Auslöser für die Einführung?

Habermehl: Mitte der 1990er-Jahre gab es keinen sichtbaren Standard zur Bewertung der elektrischen Sicherheit in Gebäuden. Gleichzeitig nahm die Zahl elektrischer Geräte im Haushalt stark zu. Viele bestehende Installationen waren dafür nicht ausgelegt. Mit dem E-Check haben wir ein verlässliches Prüfsiegel geschaffen, das ausschließlich von qualifizierten Innungsfachbetrieben durchgeführt wird. Das Ziel war und ist klar: Risiken minimieren und Menschen schützen. Eine Elektroinstallation sollte – ähnlich wie ein Fahrzeug – regelmäßig fachgerecht überprüft werden, denn von ihrer Sicherheit hängt im Ernstfall viel ab.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen E-Check?

Habermehl: Empfehlenswert ist eine regelmäßige Überprüfung der gesamten elektrischen Anlage alle vier Jahre. Dringend angeraten ist der E-Check beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, bei Mieterwechseln, nach Sanierungen sowie beim Einbau von z.B. Photovoltaikanlagen oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Gerade beim Immobilienkauf schafft der E-Check Transparenz: Welche Investitionen sind notwendig, um die Elektroinstallation sicher und zukunftsfähig zu machen?

Welche rechtliche Bedeutung hat der E-Check für Eigentümer?

Habermehl: Eigentümer tragen die Verantwortung für den sicheren Zustand der elektrischen Anlagen in ihrer Immobilie. Im Schadensfall kann es entscheidend sein, nachweisen zu können, dass die Elektroinstallation ordnungsgemäß betrieben und instandgehalten wurde. Der E-Check bietet hierfür eine anerkannte fachliche Dokumentation. Für Vermieter gilt zusätzlich die Instandhaltungspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der E-Check schafft damit ein hohes Maß an rechtlicher Sicherheit und kann – abhängig vom Einzelfall und den mietvertraglichen Regelungen – auch bei der Betriebskostenabrechnung eine Rolle spielen.