EEG: Einigung im Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hat am 5. Juli eine Einigung zur Absenkung der Solarförderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz getroffen. Die vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom wird nun in zwei Schritten vorgenommen. Es bleibt bei der darin vorgesehenen Absenkung ab 1. Juli 2010, aber zunächst nur um 13% (vorher 16%) für Dachflächenanlagen, um 8% für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen sowie um 12% (vorher bis 15%) für Anlagen auf sonstigen Freiflächen. Der jeweils gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags vom 6. Mai fehlende Absenkungsschritt von 3% erfolgt zum 1. Oktober dieses Jahres. Im Übrigen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert. Dies betrifft auch die Streichung der Vergütung für Ackerflächen. Die Angelegenheit musste dem Vermittlungsausschuss vorgelegt werden, da der Bundesrat im Entwurf vom Mai die direkte Senkung von 16% für Dachanlagen und 15% für die meisten Freiflächenanlagen nicht verabschieden wollte. Die damalige Fassung habe den Produktions- und Forschungsstand- ort für Photovoltaik in Deutschland gefährdet und die nationalen Klimaschutz- und Ausbauziele für Erneuerbare Energien in Frage gestellt (vgl. digital home news l 10, 11). Der Bundesumweltminister Norbert Röttgen (Bild) begrüßte die Einigung: „Diese Absenkung ist überfällig. Denn die Schere zwischen rasch sinkenden Anlagenkosten und nur langsam sinkenden Vergütungssätzen hat sich in den letzten Monaten immer weiter geöffnet.“

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