Verwendung von Kabeln und Leitungen in Gebäuden:

Verwendung von Kabeln und Leitungen in Gebäuden:

Entscheider und Planer befinden sich in der Zwickmühle: Die neue Bauproduktenverordnung (BPV), nach der sie das Brandverhalten von Kabeln und Leitungen beurteilen könnten, ist seit dem 1. Juli 2013 gültig, doch die Hersteller können noch keine verbindlichen Aussagen über die Klassifizierung ihrer Kabel treffen. Die drei Tabellen der Firma Dätwyler Cables GmbH im folgenden Beitrag sollen als Orientierung und als ‚Bindeglied‘ zwischen den bisher gültigen und zukünftigen Anforderungen dienen.
Seit dem 24. April 2011 gilt die neue europäische Bauproduktenverordnung (englisch: Construction Product Regulation, CPR) Nr. 305/2011. Ihr vollständiger Name: ‚Verordnung (EU) Nr.305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates‘. Dazu gibt es eine Berichtigung der deutschen Version vom 12. April 2013. Mit dieser Verordnung werden auf europäischer Ebene erstmals Kabel und Leitungen – und dazu gehören auch Datenkabel – als Bauprodukte brandschutztechnisch klassifiziert. Zuvor wurde das Brandverhalten von Kabeln und Leitungen fast ausschließlich nach DIN VDE beurteilt. Diese Prüfungen sind mit denen der BPV aber nicht vergleichbar.

Leistungserklärungen zu jedem Produkt

Die BPV-Klassifizierungstabelle umfasst sechs Klassen von A bis F. Diese werden anhand der Kriterien Wärmefreisetzung und Flammenausbreitung vergeben. Für die Zusatzanforderungen wie Rauchentwicklung (s), Azidität (a) und brennendes Abtropfen (d) gibt es jeweils drei zusätzlichen Klassen. Wesentliche Teile der neuen BPV traten – Artikel 68 entsprechend – am 1. Juli 2013 in Kraft. Die Hersteller und Verwender von Bauprodukten hatten somit eine mehr als zweijährige Übergangszeit, die mit der Verordnung verbundenen Änderungen umzusetzen. Zu diesen Änderungen gehört auch die Verpflichtung für die Hersteller, in einer Leistungserklärung zu jedem Produkt u.a. die Stufen bzw. die Klassen zur Beurteilung des Brandschutzes für Bauwerke anzugeben.

Verzögerungen

Für Kabel und Leitungen sind diese Leistungserklärungen zum Stichtag 1. Juli 2013 jedoch nicht realisierbar. Der Grund dafür ist, dass die entsprechenden DIN EN-Standards noch nicht gültig sind. Bei diesen Standards handelt es sich erstens um die DIN EN 50575 (VDE 0482-575:2012-07) ‚Starkstromkabel und -leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel – Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten‘. Die zweite relevante Norm ist der Entwurf der DIN EN 13501-6:2011-11 ‚Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 6: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von elektrischen Kabeln‘. Die Umsetzung der in der neuen Bauproduktenverordnung verlangten Leistungserklärungen wird in den nächsten Monaten auch deshalb nicht möglich sein, weil die von den Mitgliedsstaaten benannten Prüf- und Anerkennungsstellen, z.B. der VDE in Offenbach, erst nach der Einführung der oben genannten DIN EN 50575 akkreditiert werden können. Es gab zu diesem Normentwurf aber wiederholte Einsprüche, wodurch sich die Einführung immer wieder verzögert. Im günstigsten Fall könnte die Norm Ende des Jahres 2013 verabschiedet werden. Wenn es die neuen Normen für Kabel und Leitungen erst einmal gibt, dann müssen sich nicht nur die nationalen Normungsgremien sondern auch die Bundesländer (Baurecht) und die Sachversicherer (VdS-Richtlinien) Gedanken darüber machen, welche Kabel mit welchen Brandschutzeigenschaften sie bestimmten Gebäudearten und -teilen zuordnen, also was wo installiert werden soll. Die Kabelindustrie hat dazu bereits einen Vorschlag erarbeitet, der bestimmte Brandschutzklassen in Abhängigkeit vom Sicherheitsbedarf verschiedener Gebäudearten und -teile definiert (Gebäudeklassenzuordnung).

Dilemma für Entscheider und Planer

Entscheider und Planer befinden sich aktuell in einer Zwickmühle: Einerseits ist die neue Bauproduktenverordnung, nach der sie das Brandverhalten von Kabeln und Leitungen beurteilen könnten, schon seit dem 1. Juli gültig. Andererseits können die Hersteller aber noch keine verbindlichen Aussagen zur Klassifizierung ihrer Kabel und Leitungen treffen. Darum gibt Dätwyler den Verantwortlichen hiermit drei Tabellen an die Hand, die ihnen zumindest eine Orientierung über die aktuellen Anforderungen gibt und die zugleich als ein ‚Bindeglied‘ zwischen den bisher gültigen Bestimmungen und den zukünftigen Anforderungen dienen können. Die Tabelle 1 listet einzelne Kabeltypen – Energie- und Datenkabel – und zeigt ihre Klassifizierung im Entwurf der DIN EN 13501-6:2011-11 sowie ihre entsprechende ‚Baustoffklasse‘ gemäß DIN 4102. Die Tabellen 2 und 3 geben einen Überblick über die geltenden baurechtlichen Mindestanforderungen und die jüngsten Vorschläge der Kabelindustrie. Zusätzlich sind in beiden Tabellen die bestehenden Anforderungen an das Brandverhalten von Kabeln und Leitungen mit aufgeführt, wie sie zuletzt in der DIN VDE 0100-420 vom Februar 2013 und der VdS-Richtlinie Kabel und Leitungen VDS 2025 definiert wurden.

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Themen:

Dätwyler Cables GmbH
www.cabling.datwyler.com

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