Rahmenbedingungen zur Energiemessung vereinheitlicht

Die Bundesnetzagentur hat einheitliche Geschäftsprozesse, Datenformate und Standardverträge für den Messstellenbetrieb und für die Messung von Energie festgelegt. Die erleichterten Rahmenbedingungen sollen es Unternehmen ermöglichen, bundesweit mit eigenen intelligenten Strom- und Gaszählern in den Wettbewerb mit Netzbetreibern zu treten. „Zwar ist der Markt für das Betreiben und Auslesen von Strom- und Gaszählern schon seit Ende 2008 formal für Wettbewerber geöffnet, bislang mussten aber Unternehmen, die ihre Zähler bundesweit anbieten wollen, eine Vielzahl unterschiedlicher Abwicklungsverfahren, Verträge und Fristen beachten. Bei über 800 Strom- und 700 Gasnetzbetreibern war dies faktisch ein echtes Wettbewerbshindernis. Mit den neuen einheitlichen Regeln sind wesentliche Voraussetzungen dafür erfüllt, dass sich innovative Messtechniken als Grundlage für zukünftige Smart Grids im Wettbewerb entwickeln können“, sagte Matthias Kurth (Bild), Präsident der Bundesnetzagentur. Die standardisierten Geschäftsprozesse umfassen vor allem das Verfahren der Zuordnung eines Zähleranbieters zum Anschluss des Verbrauchers, die Organisation der Ein- und Ausbauvorgänge und Fragen der Mess- wertübermittlung. Die Wechselformalitäten können die neuen Anbieter künftig elektronisch und automatisiert mit dem Netzbetreiber abwickeln. Die Prozessvorgaben sind für Strom und Gas identisch. Die Netzbetreiber müssen die festgelegten Standardverträge bei Neuabschlüssen mit Wettbewerbern bereits zum 15. Oktober 2010 anwenden. Die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse muss spätestens zum 1. Oktober 2011 umgesetzt sein. Die Festlegungen sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

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