Abrechnung von Ladestrom

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: @Aufzählung: Bei einer Abrechnung über die Nebenkosten erfolgt der Anschluss hinter dem Stromzähler der jeweiligen Wohneinheit. @Aufzählung:Bei einem pauschalen Monatsbetrag (Flatrate) werden die Ladestationen über einen gemeinsamen Zähler angeschlossen. @Aufzählung:Vermieter können auch eine Ladekarte eines (über-)regionalen Anbieters wählen – dann werden die Ladestationen von dem jeweiligen Anbieter betrieben und berechnet und der Zugang per App oder RFID-Karte reglementiert.

Lastmanagement & Chargecloud

Qualitativ hochwertige Ladelösungen mit mehreren Ladepunkten können allerdings nur sinnvoll betrieben werden, wenn auch ein verlässliches Lastmanagement greift. Denn sobald eine große Anzahl von Ladevorgängen gleichzeitig gestartet wird, bietet das Lastmanagement volle Betriebssicherheit für die gesamte Mieteinheit und verteilt den zur Verfügung stehenden Strom sinnvoll. So werden gleichzeitig kostspielige Leistungsspitzen in der Stromversorgung vermieden. Mennekes bietet deshalb nicht nur Ladesäulen an, sondern ist Partner bei der individuellen Entwicklung und Planung komplexer Ladelösungen, die oftmals auch über verschiedene Immobilienstandorte hinweg realisiert werden müssen. Für den Betrieb vernetzter Ladeinfrastruktur ist eine professionelle Software die richtige Wahl, z.B. die Software ‚chargecloud‘. 2016 ist Mennekes zusammen mit powercloud und der RheinEnergie ein Joint Venture eingegangen – die chargecloud GmbH bietet eine Software-as-a-Service-Lösung zur Verwaltung von Ladeinfrastruktur mit Fernsteuer-, Service- und Wartunsfunktionen an.

Das Mennekes Portfolio: Alles aus einer Hand (Bild: Mennekes Elektrotechnik GmbH & Co. KG)

Angepasst an die Kundenwünsche

Von der einzelnen Wallbox der Tiefgarage bis hin zu installierten Ladesäulen mit vielen Ladepunkten liefert das Produktportfolio die passende Hard- und Software. Für Eigentümer, Vermieter und Mieter ist die rechtlich saubere Abrechnung des Ladestroms wichtig. Wie bereits erwähnt, sind aktuell die drei Optionen ‚Nebenkostenabrechnung‘, ‚Flatrate‘ und ‚Ladekarte‘ eines (über-)regionalen Anbieters üblich. Die Vermieter entscheiden, was am besten passt. Soll über den Energiezähler der Wohneinheit abgerechnet werden, wird die Ladestation auf dem Stellplatz des Mieters installiert und die Leitung so verlegt, dass sie direkt hinter dem Zähler der Mietwohnung angeschlossen wird. Gesammelt mit dem Strom der Wohnung erfolgt die Abrechnung des Ladestroms direkt über die Nebenkostenabrechnung des Mieters. Eine unbefugte Fremdnutzung kann durch eine Ladekarte verhindert werden. Wenn es nicht möglich ist, die Zuleitung für das Ladesystem hinter den Zähler der Mieteinheit zu verlegen, kann der Strom auch komfortabel gegen eine monatliche Gebühr (Flatrate) abgerechnet werden. Der Mieter zahlt monatlich einen Pauschalbetrag, um die Ladestation nutzen zu dürfen. Die Verwaltung erfolgt lokal über eine Steuerungseinheit – das eMobility Gateway – oder zentral über ein angebundenes Backend, wie z.B. die chargecloud. Der Zugang zum Ladepunkt erfolgt ebenfalls über eine RFID-Karte. Will man größere Immobilien oder mehrere Standorte mit innovativer Ladeinfrastruktur ausstatten, dann kann diese von einem lokalen Energieversorger oder Stadtwerk bewirtschaftet werden. In diesem Fall haben Vermieter mit der gesamten Abrechnung nichts zu tun. Der Mieter erhält die Rechnung direkt vom Fahrstromanbieter. Vermieter bekommen von ihrem ausgewählten Partner eine Rückerstattung der Stromkosten, die auf ihrer Seite entstanden sind. Die Mieter erhalten eine Ladekarte oder eine ‚Stadtwerke-App‘ vom Energieversorger und können so die auf beliebigen Stellplätzen installierten Ladestationen nutzen. Mit der Ladekarte oder App können auch öffentliche Ladepunkte genutzt werden.