Brandschutz ist teuer – noch teurer ist Feuer

Angesichts der Finanzkrise werden heute in allen Unternehmensbereichen Sparpotenziale gesucht und ausgeschöpft. Kosten, die nicht unmittelbar der Produktivitäts- oder Absatzsteigerung dienen, stehen auf dem Prüfstand. Vielerorts geht es dabei auch um Sicherheitsmaßnahmen wie den Brandschutz. Doch wer am falschen Ende spart, sollte ein teures Erwachen gleich mit einkalkulieren.
Ein Brand kann den Verlust von Menschenleben bedeuten oder auch eine längere Betriebsunterbrechung, was unter Umständen die Existenz des Unternehmens bedroht. Deswegen kommt dem vorbeugenden Brandschutz in allen Branchen eine immense Bedeutung zu. Die in den Landesbauordnungen geregelten notwendigen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes definieren lediglich einen Grundschutz; jeder Bauherr bzw. Betreiber ist gefordert, als Brandschutznachweis ein individuelles Brandschutzkonzept für sein Gebäude zu entwickeln (§ 66 Musterbauordnung). Grundlage ist dabei immer eine umfassende und genaue Risikoanalyse mit einer eingehenden Bewertung der einzelnen Risiken. Dabei spielt zum einen die Umgebung eine wesentliche Rolle und zum anderen ist die Nutzung des Gebäudes bei der Risikoanalyse zu berücksichtigen. So ist die Gefahr einer Panik in Gebäuden mit viel Publikumsverkehr, etwa einem Einkaufszentrum oder gar einem Fußballstadion, sicher deutlich höher als in einem Bürogebäude, in dem alle Mitarbeiter mit den Fluchtwegen vertraut sind. Gebäude mit viel internationalem Publikum sind ebenso deutlich höheren Risiken ausgesetzt – hier können Sprachbarrieren Leben kosten.

Nicht beim Gutachten sparen

Erst nachdem alle individuellen Risiken festgestellt und bewertet wurden, kann ein Brandschutzgutachten für das Gebäude erstellt werden. Die Kosten für das Gutachten sind nicht entscheidend, denn ein nicht optimal auf die konkrete Situation und den aktuellen Stand der Technik abgestimmtes Gutachten zieht erhebliche Folgekosten bei der Realisierung nach sich. Hier lohnt es sich, ganz besonders auf die Qualifikation des Partners zu achten, der das Gutachten erstellen soll. Das Brandschutzgutachten umfasst sowohl den baulichen als auch den anlagentechnischen und den organisatorischen Brandschutz. Ein wesentlicher Gegenstand des baulichen Brandschutzes ist die Aufteilung eines Gebäudes in Brandabschnitte, um die Ausbreitung eines Feuers zu verhindern. Dabei kann es sich um feste oder virtuelle Brandabschnitte handeln. Feste Brandabschnitte werden durch Brandwände oder stets geschlossene Brandschutztüren begrenzt. Auch bei virtuellen Brandabschnitten kommen solche Schutztüren zum Einsatz; sie stehen jedoch im Normalbetrieb offen und werden bei einem Alarm automatisch geschlossen. Zum baulichen Brandschutz zählen ferner die Auswahl von Baustoffen nach ihrem Brandverhalten und der Feuerwiderstand von Bauteilen. Weitere Komponenten sind die Planung der Fluchtwege sowie ggf. die aktive Brandbekämpfung durch Sprinkleranlagen. Immer bedeutsamer wird zudem die zunehmende Verkabelung der Gebäude. Dies nicht nur, weil die verwendeten Kabel selbst eine Brandlast darstellen, sondern auch, weil die Verkabelung meist eine Vielzahl von Mauerdurchbrüchen zur Folge hat. Auch hier müssen mithilfe von Rauchschutztoren und Vorhängen Brandabschnitte gebildet werden. Die Folgen von Kabelbränden kann man durch Verwendung halogenfreier Kabel reduzieren.

Alarme lokalisieren

Ein moderne Brandmeldeanlage sowie die dazugehörigen Sensoren stehen beim anlagentechnischen Brandschutz im Zentrum der Betrachtung. Eine ausreichende Abdeckung aller Gebäudeteile mit Brandmeldern ist dabei selbstverständlich. Allerdings sollte die Brandmeldeanlage auch in der Lage sein, einkommende Alarme zu lokalisieren. Moderne Anlagen wie die der Bosch Sicherheitssysteme GmbH bieten daher die Möglichkeit, jeden einzelnen Melder eindeutig zu identifizieren und anhand von hinterlegten Plänen auch örtlich zu lokalisieren. Dabei können optische, thermische und chemische Sensoren unterschiedlicher Empfindlichkeit eingesetzt werden, um der unterschiedlichen Nutzung von Räumen und Gebäudeteilen Rechnung zu tragen. In Räumen, in denen die Ästhetik eine besondere Rolle spielt, lassen sich sogar nahezu unsichtbare Melder einsetzen, die vollständig in die Raumdecke integriert werden. Zusätzliche Einrichtungen zur Früherkennung sind oftmals in Kabelkanälen sowie Decken- und Fußboden-Hohlräumen erforderlich. Wer hier allein auf Standard-Brandmelder setzt, läuft Gefahr Schwelbrände zu spät zu entdecken. Für die Alamierung führt in vielen Fällen eine Kombination von optischen und akustischen Signalen zur optimalen Lösung. In Sonderfällen ist auch eine stille Alarmierung vorzusehen, bei der nur bestimmte Personenkreise etwa über Pager über den Notfall informiert werden, die dann für eine rasche Evakuierung ohne Panik sorgen. Für eine möglichst schnelle und reibungslose Evakuierung müssen Rettungs- und Fluchtwege eindeutig markiert sein. Eine dynamische Kennzeichnung dieser Wege führt dabei zu einem erheblichen Sicherheitsgewinn, da hierbei von Feuer oder Rauch blockierte Fluchtwege nicht mehr als solche gekennzeichnet werden. Ebenfalls zum anlagentechnischen Brandschutz zählen alle Systeme und Einrichtungen zur Bekämpfung des Feuers und zur Eindämmung der Rauchentwicklung. Ein wesentlicher Aspekt ist hier die Dimensionierung von Feuerlöschanlagen, aber auch die Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser bis hin zu den Wandhydranten. In Rechenzentren und Serverräumen sind Gaslöschanlagen in der Regel die bessere Alternative zu Wasser als Löschmittel. Rauch ist fast immer gefährlicher als Feuer. Anlagen und Systemen zur Entfernung bzw. Verdünnung von Rauch sind daher zentrale Elemente eines jeden Brandschutzkonzepts. Hier besteht eine Schnittstelle mit dem baulichen Brandschutz, denn eine gute natürliche Lüftung kann die Gefährdung etwa in Treppenhäusern schon deutlich reduzieren. Idealerweise spielen hier der bauliche und der anlagentechnische Brandschutz so zusammen, dass der Rauch durch das Treppenauge angesaugt und über Entlüftungsklappen nach außen geleitet wird. Dann bleiben die Treppen unverraucht und begehbar.

Was passiert im Fall des Falles?

Die besten Anlagen schaffen keine Sicherheit, wenn der organisatorische Brandschutz vernachlässigt wird. In vielen Unternehmen werden zwar Brandschutz- und Alarmpläne erstellt und Brandschutzbeauftragte ernannt, doch wirklich gelebt wird der Brandschutz nicht. Das zeigt sich oft z.B. darin, dass zwar Verantwortlichkeiten festgelegt werden, die Pläne aber keinerlei Redundanz vorsehen. Was aber, wenn der Brandschutzhelfer, der die Evakuierung einer Etage kontrollieren soll, gerade im Urlaub ist? Noch nicht wirklich durchgesetzt hat sich auch die Erkenntnis, dass letztlich nicht der Brandschutzbeauftragte, sondern der Betreiber des Gebäudes die Verantwortung für einen umfassenden Brandschutz trägt. Hier ist das Management in der Pflicht. Es muss sicher stellen, dass alle organisatorischen Maßnahmen für eine schnelle Alarmierung, Evakuierung und Brandbekämpfung getroffen werden. Wird dies versäumt, drohen spätestens seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) auch persönliche Konsequenzen.

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