Alles im grünen Bereich:
Der Energieausweis für
Gewerbeimmobilien ist da

Ein Jahr nach der Einführung des Energieausweises für Wohngebäude wird die Pflicht nun auf alle anderen Gebäude ausgeweitet: Seit 1. Juli müssen auch Eigentümer von sogenannten Nichtwohngebäuden, wie Büro- und Verwaltungsgebäuden, öffentlichen Einrichtungen oder Fabrikgebäuden, bei Vermietung oder Verkauf auf Verlangen den Energieausweis vorlegen. Interessenten sehen aufgrund des Dokuments schon auf den ersten Blick wie hoch der Energieverbrauch einer Immobilie ist und können verschiedene Gebäude miteinander vergleichen.
Was bei Autos und Kühlschränken schon seit Jahren selbstverständlich ist, nämlich beim Kauf auf den Energieverbrauch zu achten, gilt jetzt auch für den Kauf oder die Anmietung von Gewerbeimmobilien. Mit dem Energieausweis wird der energetische Zustand von Immobilien transparent. Bei entsprechender Gebäudequalität wird der Energiepass zum Gütesiegel und bringt Vorteile bei Vermietung und Verkauf.

Stromverbrauch wird zusätzlich berücksichtigt

Der Ausweis ist zehn Jahre gültig und bewertet die Immobilie anhand der Tauglichkeit, Wärmeverluste und Energiekosten gering zu halten, und gibt so einen Hinweis auf die Höhe der Heiz- und Energiekosten. Auf einem Farbtacho von Grün bis Rot kann einfach abgelesen werden, in welchem energetischen Zustand sich das Gebäude befindet. Im Unterschied zum Energieausweis für Wohngebäude wird bei Nichtwohngebäuden zusätzlich der Stromverbrauch berücksichtigt. Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: Eigentümer von Gewerbeimmobilien können frei zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energiepass wählen. Der verbrauchsorientierte Ausweis stellt den tatsächlichen Energieverbrauch pro Quadratmeter fest und spiegelt Heizenergie- und Stromverbrauch der Nutzer wider. Dazu werden die entsprechenden Daten auf Basis der Heizkosten- und Stromabrechnungen der letzten drei Jahre ermittelt. Dieser Ausweis ist wesentlich kostengünstiger als die bedarfsorientierte Version. Für den bedarfsorientierten Ausweis muss eine wärmetechnische Bestandsaufnahme des Gebäudes vorgenommen werden. Dabei werden die bau- und anlagentechnischen Kenngrößen begutachtet. Dazu gehört die Qualität der Gebäudehülle und der Heizungsanlage. Die Erstellung dieses Ausweistyps ist sehr zeit- und kostenintensiv: Der Preis beläuft sich schnell auf 1.000 Euro und mehr. Bei der Erstellung der deutlich aufwändigeren bedarfsorientierten Version arbeitet ista, das im Wohngebäudebereich bereits 20.000 Energieausweise ausgestellt hat, mit dem europaweit tätigen Energieberatungsunternehmen Cycle Systems zusammen.

Vorbildfunktion der Kommunen beim Energieausweis

Eine besondere Rolle fällt kommunalen Einrichtungen zu: Seit 1. Juli muss der Energieausweis ab 1.000m² Nettogrundfläche und bei regelmäßigem Publikumsverkehr im Eingangsbereich sichtbar ausgehängt werden. Diese Regelung betrifft öffentliche Verwaltungsgebäude ebenso wie Bibliotheken, Universitäten oder Schwimmbäder. Mit dieser Regelung betont die Bundesregierung die Vorbildfunktion der Kommunen in Sachen Klimaschutz und Energieeffizienz. Bislang ist die Nachfrage öffentlicher Einrichtungen nach Energieausweisen jedoch gering. Ausgeschlossen von der Pflicht zur Vorlage des Energieausweises sind Ferienhäuser, Baudenkmäler oder Abrisshäuser. Auch für kleine Gebäude unter 50m² Nettogrundfläche oder unbeheizte Immobilien, wie z.B. Garagen, ist das Dokument nicht notwendig.

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