Wer zahlt die Nach- rüstungen?

Die Kosten für die Nachrüstungen werden laut der Systemstabilitätsverordnung zur Hälfte auf die Netzentgelte und zur Hälfte auf die EEG-Umlage umgelegt. Für Anlagenbetreiber ist die Nachrüstung kostenlos. Die Kostenübernahme gilt aber nur, wenn ein von dem Verteilnetzbetreiber beauftragter Fachbetrieb die Nachrüstung durchführen lässt. Wählt der Anlagenbetreiber einen anderen Dienstleister, muss er das dem Verteilnetzbetreiber innerhalb der Rückmeldefrist mitteilen. Sollten dabei Mehrkosten entstehen, müssen diese vom Anlagenbetreiber selbst getragen werden.

Abfragebogen für Anlagenbetreiber

Für Anlagenbetreiber ist die Umrüstung der PV-Anlage zwar kostenlos. Sie müssen allerdings den Abfragebogen ihres Netzbetreibers sorgfältig ausfüllen und innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen zurücksenden. Andernfalls droht eine Reduzierung der Einspeisevergütung. Der gesetzliche Rahmen zur 50,2 Hz-Umrüstung ist in der bereits erwähnten Systemstabilitätsverordnung festgehalten, die im Juli 2012 von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Weitere Informationen sowie eine Ausfüllhilfe für den Abfragebogen finden Anlagenbetreiber und Installateure auf der SMA Webseite unter www.sma.de/nachruestungen.

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