Energieeffizienzanforderungen an Beleuchtung geregelt

Die EU-Ökodesign-Verordnung für gerichtete Beleuchtung ist seit dem 01.01.2013 und die neue EU-Label-Verordnung für generelle Beleuchtung seit dem 16.10.2012 in Kraft getreten. Damit gelten für alle Beleuchtungsprodukte Mindestenergieeffizienzanforderungen. Das neue EU-Label für Beleuchtung schafft Transparenz zur Energieeffizienz aller Lampentypen. Durch die Ökodesign-Verordnung zur gerichteten Beleuchtung wird eine Energieeinsparung von jährlich 25TWh bis 2025 in der EU erwartet. Die EU-Label-Verordnung soll dazu beitragen, den europäischen Stromverbrauch bis 2025 jährlich zusätzlich um etwa 100TWh zu senken. Die in der Ökodesign-Verordnung festgelegten Mindestanforderungen an die Energieeffizienz werden dazu führen, dass bestimmte Technologien aus dem Markt verdrängt werden. Mit Wirksamkeit der ersten Stufe der Verordnung am 01.09.2013 werden beispielsweise verspiegelte Glühlampen die Energieeffizienzanforderungen nicht mehr erfüllen. Mit Inkrafttreten der zweiten Stufe am 01.09.2014 werden Halogenlampen mit geringer Energieeffizienz ausgeschlossen. Die Verordnung stellt zusätzlich die Qualität der Lampen sicher, u.a. durch Mindestanforderungen an Lebensdauer und Schaltfestigkeit. Die EU-Label-Verordnung für generelle Beleuchtung wird am 01.09.2013 wirksam und regelt die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten für Haushalts-, Büro- und Straßenbeleuchtung.


  • Ferienhaus 2.0

    In Hohwacht an der Ostseeküste steht das rund 120m² große Ferienhaus Sansibar mit Blick auf das Naturschutzgebiet Sehlendorfer Binnensee. Das Gebäude besticht…