Lampenverbot 2023 – Die Ära der Leuchtstoffröhre geht zu Ende

Bild: Ledvance GmbH

Der fortschreitende Klimawandel und die aktuelle Energiekrise erfordern dringlicher denn je energiesparende, nachhaltige Lösungen. Hinzu kommt, dass aufgrund der Single Lighting Regulation und der überarbeiteten RoHS-Richtlinie EU zu bestimmten Stichtagen des Jahres 2023 quecksilberhaltige und ineffiziente Leuchtmittel EU-weit nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Vor allem traditionelle Leuchtstofflampen sind von diesem LAMPENVERBOT betroffen.

Welche Auswirkungen hat das Lampenverbot auf Ihre Kunden?

Das Lampenverbot 2023 hat erhebliche Auswirkungen auf jeden Kunden. Es geht um geschätzte 25 Millionen Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) und ca. 70 Millionen T5- und T8-Leuchtstofflampen, allein in Deutschland. Diese konventionellen Leuchtstofflampen müssen mit modernen LED-Lampen oder -Leuchten fachmännisch ersetzt werden. Das bedeutet, dass kurzfristig ein sehr großer Sanierungs- und Umrüstbedarf ansteht.

Bild: Ledvance GmbH

Welche Fristen müssen Kunden und Partner beachten?

  • ein Verbot aller CFLni-Lampen ab 25. Februar 2023
  • ein Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen ab 25. August 2023
  • eine Verlängerung der Ausnahme für HPD-Lampen um 3 bis 5 Jahre
  • eine Verlängerung der Ausnahme für Lampen mit besonderem Zweck um 3 bis 5 Jahre

JETZT AN BEDARFSPLANUNG UND LAGERHALTUNG DENKEN!

Der geänderten RoHS-Richtlinie entsprechend dürfen Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen zwar seit dem 25. Februar 2023 bzw. 25. August 2023 in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Abverkauf und Verwendung gelagerter Restposten sind jedoch weiterhin möglich. Berücksichtigen Sie dies bei der Bedarfsplanung und ordern Sie rechtzeitig zusätzliche Ware für Ihre Projekte und in Absprache mit Ihren Kunden.

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