Das neue Energielabel für Lichtquellen

Das neue Energielabel für Lichtquellen

Klare Kennzeichnung

Welches Leuchtmittel ist am sparsamsten? Käufer müssen sich das ab dem 1. September 2021 nicht mehr fragen, denn das EU-Energielabel wurde angepasst. Es zeigt künftig nur noch die Effizienzklassen A bis G. Die Brancheninitiative licht.de erklärt, was sich für Verbraucher ändert. 

Das neue Energielabel für Lichtquellen verzichtet ab 1. September 2021 auf Plusklassen und gibt die Energieeffizienz von A (beste) bis G (schlechteste) an. (Bild: European Commission, 2019)
Das neue Energielabel für Lichtquellen verzichtet ab 1. September 2021 auf Plusklassen und gibt die Energieeffizienz von A (beste) bis G (schlechteste) an. (Bild: © European Commission, 2019)

Auf den ersten Blick ähneln sich das neue und das alte Energielabel für Lichtquellen: Auf beiden signalisiert eine Ampelskala von Rot bis Grün die Energieeffizienz des Leuchtmittels, die Energieeffizienzklasse wird einem Buchstaben zugeordnet. Darunter ist angegeben, wie viele Kilowattstunden die Lichtquelle pro 1.000 Stunden verbraucht (kWh/1.000h). Die Pluskennzeichnung verschwindet nun. Das neue Label gibt die Energieeffizienz von A (beste) bis G (schlechteste) an. „Das bedeutet: Alle heute auf dem Markt erhältlichen Lichtquellen mit A++ sind dann maximal Effizienzklasse F bis D“, sagt Dr. Jürgen Waldorf, Geschäftsführer von licht.de. Die oberen Klassen bleiben zunächst frei. Erst mit weiteren Effizienzsteigerungen können Produkte künftig höheren Klassen zugeordnet werden. Einige wenige und besonders effiziente LED-Röhren kommen dem C heute schon nahe.

Umweltbewusste Kaufentscheidung

Laut EU-Kommission kennen heute rund 85% der Europäer das Energielabel und verlassen sich darauf beim Gerätekauf. Schon seit 1998 hilft es Verbrauchern, auf einen Blick stromsparende Produkte zu erkennen und eine umweltbewusste Kaufentscheidung zu treffen. „Bei Einführung der Energieeffizienzkennzeichnung mussten zunächst nur Lampen ein Label tragen. Demnächst sind es alle Lichtquellen – also Lampen, LED-Module und Leuchten, deren Lichtquelle nicht entnommen werden kann, ohne sie dabei zu zerstören“, erklärt Waldorf weiter. Ganz neu ist der QR-Code auf jedem Etikett. Damit können Käufer über ihr Smartphone zusätzliche Informationen zur Lichtquelle aus der europäischen Produktdatenbank EPREL abrufen. Hersteller müssen diese Informationen hinterlegen. Für den Vorgänger mit Plus-Zeichen gelten Übergangsfristen: Bis zum 1. März 2023 darf das alte und ab dem Stichtag nur noch das neue Energielabel verwendet werden. Verbraucher begegnen also ab September eine Zeit lang im Handel beiden Ausführungen.

Lumen statt Watt

Die Glühlampe wurde schon 2009 vom Markt genommen, doch die Wattangabe ist noch immer in unseren Köpfen. Dabei gilt jetzt Lumen statt Watt: Als Ersatz für die 60W-Glühlampe mit 710 Lumen eignen sich LED-Leuchtmittel ab 2W im Bereich von 700 bis 750 Lumen. „Wenn eine Glühlampe also durch eine andere Lichtquelle mit mindestens 710 Lumen ersetzt wird, ist sichergestellt, dass diese genauso hell ist“, so Waldorf.

Alle Informationen zum alten und neuen Label hat die Brancheninitiative licht.de in dem Web-Special ‚Ökodesign: Welche Lichtquellen bleiben?‘ zusammengestellt. Dort werden alle Auswirkungen der Neuerungen für Verbraucher, Händler und Hersteller beschrieben.

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