Moderne Systeme für Inklusion und Effizienz

Behindertengerechte Arbeitsplätze

Moderne Systeme für Inklusion und Effizienz

Hochqualifiziert, motiviert und trotzdem arbeitslos. Für behinderte Menschen ist das oftmals Realität. Dabei bedeutet ein Handicap nicht automatisch eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit. Vielmehr stellen konventionelle Arbeitsplätze eine Barriere dar, die es im Sinne der Inklusion zu beseitigen gilt. Mit einem modernen und flexiblen System lassen sich Arbeitsumgebungen behindertengerecht gestalten, sodass der Mitarbeiter genau die Unterstützung erhält, die er bei seiner Tätigkeit benötigt.

Bei Rollstuhlfahrern muss darauf geachtet werden, dass das Mobiliar ein Größtmaß an Beinfreiheit bietet. (Bild: Item Industrietechnik GmbH)

Bei Rollstuhlfahrern muss darauf geachtet werden, dass das Mobiliar ein Größtmaß an Beinfreiheit bietet. (Bild: Item Industrietechnik GmbH)

Für Menschen mit Beeinträchtigungen gestaltet sich der Zugang zum Arbeitsmarkt ungleich schwerer als für nicht behinderte Menschen. Daran haben bislang weder die UN-Behindertenrechtskonvention noch das Ziel der Inklusion viel geändert. Laut der Bundesagentur für Arbeit (BfA) ist die Arbeitslosenquote unter schwerbehinderten Menschen seit 2007 in der Tendenz zwar kontinuierlich gesunken, liegt aber aktuell mit c.a. 12% trotzdem immer noch rund doppelt so hoch wie die unter Menschen ohne Behinderung. Das liegt insbesondere daran, dass viele Unternehmen die Einstellung eines behinderten Mitarbeiters aus Angst vor hohen zusätzlichen Kosten scheuen. „Diese Befürchtungen sind aber unbegründet. Meist lassen sich schon mit geringem Aufwand Arbeitsplätze schaffen, die für behinderte Mitarbeiter geeignet sind“, weiß Marius Geibel, Experte für Arbeitsplatzsysteme und Produktmanager bei Item. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels stellen Investitionen in behindertengerechte Arbeitsplätze zudem Investitionen in die Zukunft dar. Denn ein Handicap ist nicht automatisch mit einer geringeren Qualifikation oder einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit gleichzusetzen.

Menschen mit Geh- und Stehbehinderung verfügen oft über einen eingeschränkten Greifraum. Daher sollten alle benötigten Arbeitsmittel im unmittelbaren Greifraum angeordnet sein. Schwenkarme ermöglichen eine anpassbare Bereitstellung. (Bild: Item Industrietechnik GmbH)

Es ist vor allem wichtig, die Bedürfnisse des Mitarbeiters zu kennen. (Bild: Item Industrietechnik GmbH)

Unternehmen zahlen oft Ausgleichsabgabe

Generell haben Unternehmen in Deutschland die Pflicht, ab einer Unternehmensgröße von 20 Arbeitsplätzen schwerbehinderte Menschen einzustellen. Wer dem nicht nachkommt, muss für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe entrichten. Anstatt in neue Mitarbeiter zu investieren, nehmen viele Unternehmen aber lieber die Ausgleichsabgabe in Kauf. Dabei profitieren sie durchaus von der Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze: So können etwa öffentliche Aufträge besser akquiriert werden. Es geht also nicht nur um soziale Verantwortung, sondern auch ganz konkret um wirtschaftliche Aspekte. Darüber hinaus gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten, die Unternehmen bei der Einrichtung von behindertengerechten Arbeitsplätzen in Anspruch nehmen können.

Es ist vor allem wichtig, die Bedürfnisse des Mitarbeiters zu kennen. (Bild: Item Industrietechnik GmbH)

Menschen mit Geh- und Stehbehinderung verfügen oft über einen eingeschränkten Greifraum. Daher sollten alle benötigten Arbeitsmittel im unmittelbaren Greifraum angeordnet sein. Schwenkarme ermöglichen eine anpassbare Bereitstellung.  (Bild: Item Industrietechnik GmbH)

Mit modernen Systemen zur Barrierefreiheit

Die uneingeschränkte Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben erfordert Arbeitsplätze, die den besonderen Bedürfnissen gerecht werden. In diesem Zusammenhang spielt auch der Begriff der Barrierefreiheit eine Rolle. Ein Arbeitsplatz für Beschäftigte mit Behinderung ist dann barrierefrei, wenn Folgendes erfüllt ist: Bauliche Anlagen, Transport- und Arbeitsmittel, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische, visuelle und taktile Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sind ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar. Um das zu erreichen, gibt es z.B. moderne und modulare Arbeitsplatzsysteme, die im Gegensatz zu konventionellen Werkbänken eine ergonomische und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsumgebungen ermöglichen.

Je nach Handicap unterschiedliche Bedürfnisse

Bei der behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung ist es wichtig, die Bedürfnisse des Mitarbeiters genau zu kennen. Je nach Beeinträchtigung ergeben sich spezielle Bedürfnisse. Im Portfolio von Item finden Unternehmen viele geeignete Produkte, um passgenaue Lösungen zu realisieren. Menschen, die im Rollstuhl sitzen oder geh- und stehbehindert sind, verfügen häufig über einen eingeschränkten Greifraum. Ein Beugen oder Strecken des Körpers, um Gegenstände zu erreichen, die weiter als eine Armlänge entfernt sind, ist meistens nicht möglich. „Daher müssen alle benötigten Arbeitsmittel wie Werkzeuge oder Bauteile im unmittelbaren Greifraum angeordnet sein“, empfiehlt Marius Geibel. Mehrachsige Schwenkarme ermöglichen eine individuell anpassbare Materialbereitstellung. Auch eine bedarfsgerechte, mobile Teilebereitstellung durch höhenverstellbare Greifbehälter, die in unmittelbarer Reichweite des Mitarbeiters platziert sind, erleichtert Mitarbeitern mit Handicap das Greifen. Um den Aktionsradius bei Greifbewegungen zu erweitern, sollte der Arbeitsplatz darüber hinaus unterfahrbar sein. „Konventionelle Werkbänke lassen dies nicht zu. Die Lösung ist allerdings ganz einfach: Bei Tischen in C-Form ist sichergestellt, dass das Mobiliar ein Größtmaß an Beinfreiheit bietet“, erklärt Marius Geibel. Um körperliche Belastungen zu minimieren, müssen Arbeitstische im Sinne der Ergonomie höhenverstellbar sein. So können eine ideale Sitz- oder Stehposition leicht eingenommen werden. Auch Stühle oder Fußauflagen sind immer genau an den Mitarbeiter und die zu verrichtende Tätigkeit anzupassen, um Fehlhaltungen zu vermeiden. Wenn Mitarbeiter Probleme mit der Bewegung haben, brauchen sie rutschfeste Oberflächen, damit Werkstücke an Ort und Stelle bleiben. Wer unter einer Sehbehinderung leidet, braucht hingegen möglichst kontraststarke Flächen, die es sonst eher zu vermeiden gilt. Außerdem brauchen sehbehinderte Personen eine deutlich höhere Beleuchtungsstärke als Mitarbeiter ohne Beeinträchtigungen. „Behindertengerechte Arbeitsplätze müssen zwei Anforderungen erfüllen: Zum einen müssen sie wirtschaftlichen Ansprüchen genügen, zum anderen die Mitarbeiter mit Handicap so weit wie möglich unterstützen. Das ist gelebte Inklusion einschließlich Steigerung der Produktivität.“ resümiert Marius Geibel.

www.item24.de

Das könnte Sie auch Interessieren