Elektro-Unfälle vermeiden
Mobile Personenschutzgeräte
In den Hochwassergebieten gehörten sie im letzten Jahr zu den gefragtesten Hilfsmitteln: Mobile Personenschutzgeräte, kurz PRCD. Aber nicht nur bei Aufräumarbeiten sollten die Geräte zur Vermeidung von Elektro-Unfällen zur Grundausstattung zählen, auch auf Baustellen sind sie in vielen Fällen Pflicht. Einzelheiten regeln die Vorschriften der BGI/GUV-I 608.
Mobile Personenschutzgeräte retten Leben, da sie vor lebensgefährlichen Stromschlägen schützen. Als im Spätfrühling 2013 in weiten Teilen Ost- und Süddeutschlands die Hochwasserfluten wüteten, verzeichneten mobile Personenschutzgeräte ein deutliches Nachfragehoch. Beim Abpumpen des Wassers aus Gebäuden und bei der Beseitigung von Schäden kamen sehr viele Geräte mit Stromanschluss zum Einsatz. Die Helfer der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks (THW) mussten dabei auf den bestmöglichen Unfallschutz achten, denn die Elektroinstallationen waren durch das Hochwasser stark in Mitleidenschaft gezogen und nicht mehr hundertprozentig intakt.
Unterschiede PRCD-K und PRCD-S
Deshalb arbeiteten Feuerwehr und THW in vielen Fällen mit einem PRCD-K (Portable Residual Current Device, zu Deutsch: Transportable Fehlerstrom-Schutzeinrichtung). Das abschließende ‚K‘ steht für Katastrophenschutz. Die Besonderheit bei diesen Geräten: Sie sind für den Betrieb an Strom-Generatoren ausgelegt. Auf Baustellen ist hingegen in vielen Fällen ein PRCD-S vorgeschrieben, wobei das ‚S‘ die Schutzleitererkennung kennzeichnet. Eingesetzt werden diese Geräte nach DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530):2011-06 zur Schutzpegelerhöhung in TN- und TT-Netzen. Hier ist ein umfassender Schutz wichtig, der nur mit einem allpolig schaltenden Gerät (3-polig oder 5-polig) zu erreichen ist.
2.200 Elektrounfälle pro Jahr
Im Arbeitsalltag auf Baustellen wird der lebenswichtige Schutz allerdings nicht immer konsequent eingesetzt – trotz strenger Vorschriften. Dies zeigt ein Blick in die Unfallstatistiken der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Allein im gewerblichen Bereich sind pro Jahr rund 2.200 Elektrounfälle zu verzeichnen. Mehr als 20 davon enden tödlich. Die häufigste Ursache bei Unfällen mit Spannungen von 130 bis 1.000V sind Festinstallationen oder Betriebsmittel, die sich als fehlerhaft erweisen. Oft handelt es sich um defekte Verlängerungskabel, Steckdosen oder Werkzeuge.
Schutzmaßnahmen nach BGI/GUV-I 608
Dabei lassen die Vorschriften der BGI/GUV-I 608 (‚Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen‘) von Mai 2012 eigentlich keinen Interpretationsspielraum, wann Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Nur wenn Steckdosen – ob mit oder ohne Fehlerstrom-Schutzeinrichtung – von einem Elektroinstallateur begutachtet und abgenommen wurden, sind Schutzeinrichtungen zulässig, die ausschließlich über eine Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) verfügen. Wichtig: Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen muss ebenso dokumentiert werden wie die Prüfung selbst. Wenn hingegen Steckdosen zum Einsatz kommen, über deren Sicherheit keine konkreten Informationen vorliegen, müssen zusätzliche Schutzvorkehrungen getroffen werden. Der direkte Anschluss von Verbrauchern an unbekannten Steckdosen ist laut BGI/GUV-I-608 (Abschnitt 3.2) in keinem Fall zulässig – genauso wenig wie die ausschließliche Nutzung eines RCD. Der nötige zusätzliche Schutz kann z.B. durch einen Trenntransformator oder mithilfe einer ortsveränderlichen Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (PRCD-S) nach VDE 0661 realisiert werden. Dabei ist wichtig, dass die folgenden Voraussetzungen durch das Schutzgerät erfüllt werden:
- • Bemessungsdifferenzstrom < 30mA
- • allpolig schaltend, einschließlich Schutzleiter
- • Unterspannungsauslösung
- • kein selbstständiges Wiedereinschalten nach Spannungswiederkehr
- • es darf sich nicht einschalten lassen, wenn der Schutzleiter unterbrochen ist oder unter Spannung steht
- • es muss abschalten, wenn während des Betriebes Spannung auf dem Schutzleiter auftritt oder der Schutzleiter unterbrochen wird
- • es darf den Schutzleiter beim Auftreten von Fremdspannung auf dem Schutzleiter nicht abschalten, z.B. beim Anbohren der Leitung eines anderen Stromkreises
Mehr Sicherheit auf Baustellen
PRCD-S-Geräte haben sich in der Praxis als zuverlässige Lösung in Netzen mit geerdetem Schutzleiter etabliert, da sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen. Mit vielen PRCD-S-Modellen für unterschied-liche Einsatzzwecke bietet die Heinrich Kopp GmbH aus Kahl am Main für viele Ansprüche das passende Schutzgerät. Die Nutzung ist einfach: Wie ein Verläng-erungskabel wird das PRCD-S einfach zwischen Steckdose und Verbraucher installiert. Der Schutz ist sofort aktiv. Bei einem Fehler löst die integrierte mobile Differenz- und Fehlerstromschutzeinrichtung (FI) direkt aus. Gleichzeitig erfüllen die PRCD-S-Modelle von Kopp alle wichtigen DIN-, die berufsgenossenschaftlichen, gesetzlichen und Brandschutz-Vorschriften. Sie sind außerdem mit verschiedenen IP-Schutzklassen und in diversen Ausführungen erhältlich.
Bis zu 50 Förderung
Um die Anschaffungskosten zu senken, können Betriebe aus der Branche Gebäudereiniger sowie Ausbaugewerke im Bereich des Wohnungs- und Industriebaus von einem speziellen Förderprogramm der BG BAU profitieren: Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft unterstützt den Kauf eines PRCD-S mit bis zu 50% der Kosten (maximal 50 Euro). Detaillierte Informationen und Antragsformulare gibt es direkt bei der BG Bau auf www.bgbau.de, unter ‚Prävention‘ -> ‚Präventionsanreize‘ -> ‚Katalog der förderwürdigen Maßnahmen‘.
Fazit: Schutz für alle Situationen
Im Berufsalltag sollte die konsequente Anwendung der Vorschriften BGI/GUV-I 608 eine Selbstverständlichkeit sein. Der Einsatz eines mobilen Personenschutzgerätes, kurz PRCD-S, bietet bei der Stromentnahme aus Steckdosen in vielen Fällen die bestmögliche Sicherheit. Durch konsequenten Einsatz eines PRCD-S lässt sich auf Baustellen ein zuverlässiger Personenschutz realisieren – unabhängig davon, ob der Anschluss an einer geprüften oder ungeprüften Steckdose erfolgt.